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20 Probleme aus dem BGB: Schuldrecht / Besonderer Teil I
 
 
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20 Probleme aus dem BGB: Schuldrecht / Besonderer Teil I [Taschenbuch]

Peter Marburger
5.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)

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Taschenbuch --  

Produktinformation

  • Taschenbuch: 145 Seiten
  • Verlag: Hermann Luchterhand Verlag; Auflage: 5., überarb. Aufl. (1998)
  • ISBN-10: 3472032022
  • ISBN-13: 978-3472032021
  • Größe und/oder Gewicht: 21,4 x 14,1 x 1,2 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 5.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 2.081.417 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

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Format:Taschenbuch
Daß auch der Besondere Teil des Schuldrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch so seine Tücken und Probleme enthält, demonstriert Peter Marburger in seinem Buch „20 Probleme aus dem BGB - Schuldrecht Besonderer Teil I" auf eindrucksvolle und zugleich sehr hilfreiche Weise - er präsentiert die 20 examenswichtigsten unter ihnen. Damit eignet sich sein Buch für Studenten ab dem dritten Semester oder auch schon ab dem zweiten, sofern entsprechende Kenntnisse über die einzelnen Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts vorhanden sind.
Aufbauend auf die gängigen Grundkenntnisse stellt der Autor dabei, verknüpft mit den jeweiligen Vorschriften, zwanzig einzelne Probleme dar. Für jedes Problem existiert ein kurzer Sachverhalt, der die brisante Konstellation, aus der heraus der Meinungsstreit entstanden ist, beispielhaft erklärt wird. Die daraufhin folgende Ausgangslage verdeutlicht sodann das wesentliche Kernproblem und hilft dabei, bereits vorneweg Mißverständnisse, die bei einer Rezeption des nachfolgenden Stoffes hinderlich sein könnten, zu vermeiden.
Anschließend, und damit den Hauptteil des Buches bildend, folgen die Darstellungen der einzelnen Meinungen, sauber getrennt und unter klarer Angabe von Vertretern sowie weiterführenden Fundstellen. Gelungen und sehr hilfreich ist dabei vor allem die Liste der Argumente, die in kurzen und gut verständlichen Sätzen die Einprägsamkeit ein oder zweier Argumente wesentlich erhöht und somit bei der Reproduktion in Klausuren und im Examen wesentlich leichter zu Papier gebracht werden können.
Marburgers Buch sollte jedoch nicht als Kurzlehrbuch aller wichtigen Stellen des Besonderen Schuldrechtsteils im BGB verstanden werden, vielmehr eignet es sich, ergänzend zu Lehrbüchern und Vorlesungen, als Nachschlagewerk für besonders relevante Stellen und Vorschriftenzusammenhänge.
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