Für Erstsemester, die ohnehin schon genug mit den ungewohnten juristischen Methoden sowie der Fülle von Vorschriften im Allgemeinen Teil des BGB zu lernen haben, eignet sich Olaf Werners Buch „20 Probleme aus dem BGB - Allgemeiner Teil" eher weniger, da es kein Lehrbuch ist, sondern vielmehr die wichtigsten Probleme des Ersten Buches im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenfassend darstellt.
Dagegen eignet es sich für alle Studierenden ab dem zweiten Semester, da diese, mehr oder weniger zwangsweise, sich die Vorschriften und Konstellationen des Allgemeinen Teils bereits aneignen mußten und damit auch zwangsläufig die verschiedenen Problemfelder, die sich in diesem Rechtsabschnitt befinden, zumindest einmal gehört haben.
Auf diese elementaren Grundkenntnisse aufbauend erläutert Werner in seinem Werk die 20 wichtigsten Meinungsstreitigkeiten, die das BGB in seinem ersten Buch kennt, und deren Bedeutung über Klausuren und Hausarbeiten bis hin zum Staatsexamen reicht. Dabei geht der Autor systematisch vor, und bietet bereits im Inhaltsverzeichnis eine gute Orientierungsmöglichkeit, da jedes Problem, durch einen Leitsatz verdeutlicht, mit den entsprechenden Abschnitten des BGB und seinen Vorschriften verknüpft ist. Zu jedem Problem hält der Autor sodann einen kurzen Sachverhalt bereit, der im Anschluß in dem „Ausgangspunkt" auf seine rechtliche Problematik hin untersucht wird. Zu diesem Kernproblem stellt der Verfasser sodann alle wesentlichen Theorien vor, wobei er bei jeder Theorie sowohl die Vertreter, deren Argumente wie auch entsprechende Literaturangaben zum weiteren Studium abdruckt. Gerade hinsichtlich der kurzen Zusammenfassungen der einzelnen Argumente in einen oder zwei Sätze erleichtert Werner es vor allem auch Studierenden der Anfangsphase, schnell wichtige Begründungen für die Einnahme des einen oder anderen Standpunktes innerhalb einer Klausur oder später im Examen zu reproduzieren.
Nicht abschrecken lassen sollte man sich angesichts des Preises und des dabei nur gering ausfallenden optischen Umfanges des Buches, daß, was man jedoch wohl erst nach einer konsequenten Durcharbeitung erkennen wird, sein Geld wert ist.