Der Verlag xEMP gibt sein Debüt: die erste Veröffentlichung - der Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung - ist gerade erschienen. Ins Haus kommt ein durch Plastikeinband spritzwassergeschütztes Taschenbuch, wasserdicht im "juristischen" Sinne ist es allerdings nicht.
Da ist zunächst die Grundsituation: die neue Versammlungsstättenverordnung ist zwar schon lange in Planung und wird seit 2002 auch zunehmend in Landesrecht umgesetzt, in der Hälfte der Bundesländer ist dies aber noch nicht geschehen. In der anderen Hälfte ist die Umsetzung noch recht neu. Die juristische Erfahrung im Sinne von Präzedenzfällen und grundlegenden Urteilen ist also noch ausgesprochen gering. So beschränkt sich das Buch auf eine Lesehilfe: der Text der Versammlungsstättenverordnung wird durch Praxisbeispiele und Schaubilder ergänzt und in den Zusammen-hang ins Baurecht eingeordnet. Letzteres ist besonders für Neulinge im Baurecht wichtig. Die Praxisbeispiele und Schaubilder sind allerdings streckenweise überflüssig und auch zum Teil nicht ganz stimmig. So z.B. die Darstellung des Entscheidungsschemas, nachdem herausgefunden werden soll, ob ein Veranstaltungsort unter die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung fällt. Es handelt sich hierbei nur um Kleinigkeiten, man mag sagen Spitzfindigkeiten, aber gerade diese können die Diskussion mit der Bauaufsichtsbehörde erheblich erschweren, oder bei genauer Kenntnis auch erleichtern. Im Falle des Entscheidungsschemas ist es die Frage danach, ob ein Open-Air-Spielort in den Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung fällt. Drei Bedingungen werden in der Versammlungsstättenverordnung genannt: 1. mehr als tausend Besucher, 2. vorhandene Szenenflächen von mehr als 20 qm, 3. der Veranstaltungsbereich besteht ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen. Die Bedingungen sind lt. Verordnungstext alle drei mit "ja" zu beantworten, ehe die Versammlungsstättenverordnung greift; der Praxisleitfaden stellt es aber so dar, als reiche es, wenn eine Bedingung erfüllt ist, um in den Geltungsbereich der Verordnung zu kommen. Auch benötigt man mit ein wenig Fantasie die Darstellung der möglichen Verlängerung von Rettungswegen durch eine größere Raumhöhe nicht. Anders ist es bei den Berechnungen von Fluchtweglängen und -breiten. Hier hilft die angeführte Beispielrechnung den Gedankengang der Autoren der Versammlungsstättenverordnung zu verstehen. Im Bereich der Betriebsvorschriften ist besonders auf die Darstellung der Verantwortlichkeiten lobend hinzuweisen: es kann kaum deutlich genug gemacht werden, welch große Verantwortung der Betreiber einer Versammlungsstätte auf sich nehmen muss. Auch werden hier erklärende Definitionen eingeführt, die ein Laie im Baubereich bei manchen Ausführungen des ersten Teils vermissen kann.
Mit den abschließenden „FAQs" wird offensichtlich etwas verkrampft dieser neuen Erscheinung nachgegangen, ich kann diesem Teil keine weiteren erhellenden Erläuterungen abgewinnen. Fazit: als Lehrbuch für den angehenden Veranstaltungskaufmann oder als erstes Material, um sich mit der Verordnung zu befassen, ist dies sicher ein geeignetes Werk. Um sich auf detaillierte Diskussionen mit den Bauaufsichtsämtern vorzubereiten, sollte man aber noch einen anderen Kommentar zu Rate ziehen.