Die Autorin ist Diplom-Psychologin, Psychotherapeutin und Mutter von zwei leiblichen und sieben Pflegekindern. Aus diesem Grund ist dieser Leitfaden sehr praxisnah und verständlich aufbereitet, die 'Duz-Form' ist allerdings gewöhnungsbedürftig.
In einigen juristischen Passagen aber sollte das Buch in der nächsten Auflage korrigiert werden.
Beispielsweise können auch Bereitschaftspflegeeltern den Antrag auf Verbleiben eines Kindes nach längerer Zeit in der Pflegefamilie stellen, auch wenn der Vertrag mit dem Jugendamt dies ausschließt. Auch kann eine Adoptionspflege beginnen, wenn leibliche Eltern noch nicht in die Freigabe eingewilligt haben.
Sehr praktikable Anregungen bietet das Kapitel 'Die Vermittlung' mit zahlreichen Hinweisen, einen Kindervorschlag zu hinterfragen, um ausführliche Informationen zu erhalten. Der Hinweis 'Pflegeeltern sind Beteiligte in Verwaltungsverfahren' ist leider nur richtig, wenn Pflegeeltern auch Vormund oder Pfleger für bestimmte Sorgerechtsteile sind.
Sehr bekräftigen können wir die Aufforderung, regelmäßig Entwicklungsberichte (nicht nur) im Vorfeld von Hilfeplangesprächen zu erstellen.
Weitere Kapitel beschäftigen sich mit traumatisierten und bindungsgestörten Kindern, mit Kontakten zur Herkunftsfamilie und zum Jugendamt.
Sehr empfehlenswert, auch für Adoptiveltern! (red)