Grundrechte nur für die Polizei zu behandeln, ist verdienstvoll, ist das doch die Verwaltung, die am häufigsten und am tiefsten in Grundrechte eingreift. Möllers behandelt allerdings überwiegend Themenkreise der Bundespolizei, für die Landespolizei sind Fragestellungen von geringerem Wert. Der Ansatz wird nicht klar durchgehalten, wichtige Grundrechte, wie Art. 11 GG werden zu knapp, andere Art. 12,103 GG zu ausführlich dargestellt.Übersichten,Klausuren, Fragen aus mündlichen Examen werden angeboten, auch das verdienstvoll.Möllers nennt sein Buch ein " alternatives" Lehrbuch. Ob das darauf zurückzuführen ist, dass er neben Lehrinhalten, essayhafte Ausführungen zum wichtigen Art 1 GG macht, wird nicht ganz klar. Das Buch jedenfalls hat keine einheitliche Struktur. Studierende wird das eher verwirren. Ansonsten finden sich einige Mängel: Rechtschreibfehler, unklare Formulierungen,unvollständige Zitate, unrichtige und unübersichtliche Ausführungen, fragwürdiges Zitieren und nicht zitierfähige Literatur . Die Abarbeitung in einzelne Fragen gibt dem Studierenden nicht die Möglichkeit, systematisch eine Fallgestaltung durchzuprüfen,obwohl ein Prüfungsschema angeboten wird. Der Polizist ist kein Jurist, aber sollte doch möglichst genau mit den Grundrechten umgehen können und die Schlüsselqualifikation erwerben, Grundrechte in Zusammenhang mit der Ermächtigungsgrundlage anwenden zu können.
Angesichts der Fülle des Angebots im Bereich der Grundrechte ist diese Alternative ( derzeit) nicht empfehlenswert,