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Produktinformation
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John Rawls' «Politischer Liberalismus»
Von Georg Kohler
John Rawls ist als philosophischer Autor ein Klassiker zu Lebzeiten. 1971 veröffentlichte der 1921 geborene Amerikaner und mittlerweile emeritierte Harvard-Professor die berühmte «Theory of Justice» eines jener seltenen Bücher, die eine ganze Disziplin (wieder)begründeten: in diesem Fall die normative politische Philosophie im anspruchsvollen Sinn einer Grundlagentheorie des institutionalisierten Rechts- und Verfassungsstaates. Rawls' philosophische Arbeit ist nach 1971 nicht stehengeblieben; ihr Fazit trägt nun den Titel «Politischer Liberalismus».
Rawls' erstes grosses Werk, die «Theory of Justice», ist ein Entwurf, der fruchtbar dadurch geworden ist, dass er vielfache Kritik auf sich gezogen hat. Diskutiert wurden vor allem drei Themenkomplexe: das Verständnis der individuellen Person, das Rawls seinen Überlegungen zugrunde legt; die von ihm vertretene urliberale Idee des Vorrangs des «Rechten», d. h. der gerechten Spielregeln, vor dem «Guten», also den letzten Zielen der Menschen bei der Gestaltung einer «wohlgeordneten» Gesellschaft; und drittens sein im sogenannten «Differenzprinzip» zum Ausdruck gelangender «egalitärer» Liberalismus.
Kommunitaristische wie libertäre Autoren entwickelten aus ihrer Auseinandersetzung mit diesen strittigen Punkten ihre je eigenen Darstellungen normativ richtiger und faktisch möglicher Gesellschaftsordnungen. Darüber hinaus war stets die Frage akut geblieben, welches denn die ursprünglichen Fundamente von Rawls' Vorschlägen für eine gerechte Grundstruktur politischer Gemeinschaften seien. War sein Leitgedanke der «Gerechtigkeit als Fairness» ein apriorisches, kulturtranszendenter Vernunft sich verdankendes Konstruktionsprinzip oder lediglich das Kondensat der westlichen Rechtstradition?
Seit dem Erscheinen der «Theory of Justice» ist mehr als ein Vierteljahrhundert vergangen, und Rawls hat sich in vielen Aufsätzen und unter ganz verschiedenen Aspekten mit den Argumenten seiner Kritiker befasst. Dies alles ist schliesslich zusammengewachsen zu einem zweiten grossen Werk, das den Titel «Politischer Liberalismus» trägt. Es bildet die Synthese seiner Verteidigung der «Theory of Justice» mit einer Ausarbeitung und Reflexion von deren z. T. implizit gebliebenen Voraussetzungen. Das Buch ist umständlich, kompliziert, voll von Wiederholungen und, gleichwohl, von herausragender Bedeutung.
PLURALISMUS UND STABILITÄT
Das Ausgangsproblem von «Politischer Liberalismus» ist, nach Rawls, das «Faktum des vernünftigen Pluralismus». Es zeichnet zugleich eine ernsthafte interne Schwierigkeit von «A Theory of Justice». Ich paraphrasiere Rawls' eigene Explikation des Problems in der «Einleitung»:
Eine moderne demokratische Gesellschaft ist notwendigerweise, nämlich auf Grund ihrer eigenen normativen Bedingungen durch einen Pluralismus zwar einander ausschliessender, aber gleichwohl «vernünftiger umfassender Lehren» gekennzeichnet. «Vernünftige umfassende Lehren» sind Doktrinen, die qua «vernünftige» von starken und im Prinzip von jedermann akzeptierbaren Gründen gestützt sind, die jedoch zugleich als «umfassende» Lehren die wichtigsten religiösen, philosophischen und moralischen Aspekte des menschlichen Lebens je zwar in mehr oder weniger widerspruchsfreier und kohärenter Weise abdecken, aber dieses so tun, dass sie bestimmten Werten einen besonderen Vorrang und ein besonderes Gewicht zusprechen.
Jede Lehre vollzieht ihre Auswahl der für sie ausschlaggebenden obersten Regulative in einer Art, die sie von anderen Lehren irreduzibel unterscheidet. Auf der letzten Ebene der Ideale besitzen wir kein Kriterium mehr, das argumentativ zwingend für eine allgemein verbindliche Entscheidung sorgen könnte. Die Vernunft lässt differente Prinzipien und daraus ableitbare differente Systematisierungen zu. Darum wird keine dieser (wie gesagt: vernünftigen) Lehren von allen Bürgern vollumfänglich bejaht.
Diese Einsicht formiert die konstitutive Aufgabe des Rawlsschen «Politischen Liberalismus». Wie kann eine gerechte und stabile Gesellschaft von freien und gleichen Bürgern dauerhaft bestehen, wenn gleichzeitig gilt, dass eine Pluralität vernünftiger und dennoch einander ausschliessender Lehren das natürliche und unausweisliche Resultat des Gebrauchs der menschlichen Vernunft innerhalb des Rahmens der freien Institutionen einer rechtsstaatlichen Demokratie ist? Werden solche Institutionen nicht über kurz oder lang durch die Widersprüche der in ihrem Schoss entstandenen Lehren zerrissen? Oder, weniger dramatisch gesagt: Ist das Bestmögliche, was unter der Voraussetzung des Pluralismus noch übrigbleibt, nicht einfach ein Modus vivendi, ein blosses Machtgleichgewicht der beteiligten Parteien, die zum Zusammenleben in einem gemeinsamen Raum verurteilt sind?
RAWLS II UND RAWLS I
Allerdings: Machtgleichgewichte sind letztlich zufällig; verschieben sich die Kräfte der Beteiligten, dann brechen sie zusammen. Wäre die Wirklichkeit unserer liberalen Demokratie allein von äusserlichen Machtkonstellationen abhängig, dann müsste sie als ziemlich gefährdetes Gebilde betrachtet werden.
Rawls' zentrale Anstrengung zielt deshalb auf die Bestimmung einer basalen normativen Struktur, die mehr ist als ein Modus vivendi: Er will ein Ensemble von gerechten Grundregeln und Konstruktionsformen vorlegen, das von diversen vernünftigen Positionen aus auf Grund der, trotz allem, allen Vernunftlehren gemeinsamen Annahmen bejaht werden kann, ja sogar bejaht werden muss. Gelingt es, eine derartige Einheit als ein «Modul, (als) eine(n) wesentliche(n) Bestandteil, der sich in verschiedene vernünftige umfassende Lehren (. . .) einfügt und von ihnen unterstützt wird», freizulegen, dann ist das Problem des Pluralismus gelöst und die Stabilität einer freiheitlichen Demokratie zumindest auf dem Niveau ihrer Prinzipien gesichert.
Es ist dieses Projekt, das «Rawls II» («Politischer Liberalismus») von «Rawls I» («Eine Theorie der Gerechtigkeit») unterscheidet; denn: «Die Erklärung der Stabilität einer wohlgeordneten Gesellschaft im dritten Teil von A Theory of Justice ist (. . .) unrealistisch und muss umgearbeitet werden», erklärt Rawls selber und fährt fort, dass diese Umarbeitung ein «Bündel vorher nicht benötigter Ideen» hervorgetrieben habe.
Rawls liebt Listen; darum hier die (unvollständige) Liste solcher Ideen: die Idee eines Bereichs des Politischen im Gegensatz zum Gebiet einer «umfassenden Lehre»; die Idee einer Konzeption der Gerechtigkeit im Gegensatz zu deren blossem Begriff; die Idee des vernünftigen Pluralismus im Gegensatz zum Pluralismus schlechthin; die Idee einer politischen Konzeption der Person; die Idee eines übergreifenden Konsenses; die Idee des öffentlichen Vernunftgebrauchs usw. Dies alles sind Theorieelemente, deren eigene Darstellung unmittelbar mit der erfolgreichen Erfassung eben jenes «Moduls» oder «Fokus» verknüpft ist, durch welchen das sogenannte «Stabilitätsproblem» behoben werden soll.
Dieser besondere Modulcharakter, d. h. die Einsetzbarkeit in unterschiedliche Doktrinen praktischer Vernünftigkeit, ist es im übrigen, der für die Differenz zum Entwurf der «Theorie der Gerechtigkeit» mit dessen bekannten «egalitaristischen» Schwierigkeiten sorgt: Die Konzeption der Gerechtigkeit à la «Politischer Liberalismus» (Rawls II) ist allgemeiner, soll heissen: weniger egalitaristisch als diejenige von 1971 (Rawls I). Sie ist zugunsten ihrer generellen Kompatibilität ein Stück weit entspezifiziert worden. Was Rawls zugleich erlaubt, an seiner ersten Position in gewisser Weise dennoch festzuhalten, nämlich als der für ihn «vernünftigsten». Doch weil darüber, ob das wirklich stimmt, der Streit nicht zu schlichten ist, bescheidet sich «Political Liberalism» mit der Entwicklung des einfachhin Vernünftigen: der Gattungseinheit aller vernünftig-liberalen Gerechtigkeitskonzeptionen. Rawls weiss, dass nur so ein übergreifend konsensfähiger Ansatz zu ermitteln ist, auch wenn er selber die Konzeption von «A Theory of Justice» für die vernünftigste hält «worüber, wie es scheint, andere vernünftige Menschen nicht mit mir übereinstimmen». Es lässt sich eben nicht leugnen, dass die Definition einer vernünftigen liberalen Position auf verschiedene Konzeptionen zutrifft.
Nach der Erläuterung von Rawls' Absicht in «Political Liberalism» ist nun zu zeigen, was er in dieser Perspektive findet und, zuerst, auf welchem Weg er dazu gelangt. Um es ultrakurz zu sagen: Der Weg ist eigentlich derselbe wie der freilich mit sehr viel weniger methodischem Bewusstsein begangene von 1971, nämlich der einer analytischen Klärung und stufenweisen Ordnung der normativ wirksamen eigenen Tradition, so dass aus der argumentativ-vernünftigen Versöhnung zwischen ernstzunehmenden Positionen innerhalb dieser Tradition eine kohärente Reihe von Grundsätzen, Leitbegriffen und Kriterien (eine systematische «Konzeption») erwächst. Dadurch ergibt sich eine feste Orientierung, die es gestattet, sowohl einen übergreifenden Konsens in Hinsicht auf die verfassungsrechtlich positivierten Basisinstitutionen der Gesellschaft zu bilden, als auch ein taugliches Verfahren (Rawls nennt dies die «Idee des öffentlichen Vernunftgebrauchs») für die ständig notwendige Anpassung und realitätsfähige Konkretisierung der verfassungsmässigen Fundamentalstruktur zu entwickeln:
«Wir beginnen demnach mit einem Blick auf die politische Kultur selbst, die wir als Fundus implizit anerkannter Ideen und Grundsätze betrachten. Und wir hoffen, diese Ideen und Grundsätze klar genug zu formulieren, um sie zu einer Konzeption politischer Gerechtigkeit zu verbinden, die unsern festesten Überzeugungen entspricht. Wir bringen dies dadurch zum Ausdruck, dass wir sagen, eine politische Gerechtigkeitskonzeption müsse, wenn sie akzeptabel sein soll, nach gebührender Überlegung mit unseren wohlerwogenen Überzeugungen auf allen Abstraktionsebenen oder, wie ich in A Theory of Justice gesagt habe, im Überlegungsgleichgewicht übereinstimmen.»
Rawls' Begründungsstrategie ist wie er sie selber charakterisiert «politisch und nicht metaphysisch». Sie bemüht sich ausdrücklich nicht um die kultur- und geschichtsunabhängige, etwa in «der» Natur des Menschen verankerte Geltungsfundierung, weil derartige Deduktionsversuche nur in die Fortschreibung des «Faktums des vernünftigen Pluralismus» münden müssten. Trotzdem will «Political Liberalism» starke normative Ansprüche erheben und rechtfertigen: indem er diese als «immer schon» in unser «aller» politisch-ethisches Bewusstsein eingelassen freilegt. Sie gehören, sozusagen, zum Kern der Identität «unserer Kultur». Natürlich lässt sich an diesem Begründungsmodus noch einmal und mit guten Gründen zweifeln. Wo die Streitpunkte liegen, deuten schon die Anführungszeichen in den obigen Sätzen an. Das zu tun ist hier aber nicht der Ort; man wäre nämlich sehr rasch gezwungen, in die kritische Debatte einzusteigen, die etwa Jürgen Habermas (vgl. «Die Einbeziehung des Anderen», 1996) mit Rawls führt.
Betrachtet man den Inhalt der konzeptionellen Umarbeitung, die «Political Liberalism» gegenüber «A Theory of Justice» vollzieht, dann liegt das Schwergewicht in der Erfassung dessen, was Rawls seine «politische Konzeption der Person» nennt. Was darf und muss von den Menschen angenommen werden, die als Bürger einer «wohlgeordnet» funktionierenden Gesellschaft einerseits stabilitätgewährende gemeinsame normative Fundamente besitzen sollen, anderseits und stets in zentralen (und für das Handeln der Einzelnen ausschlaggebenden) Orientierungen notwendigerweise («Faktum des vernünftigen Pluralismus»!) divergieren?
VERNÜNFTIG UND RATIONAL
Klar ist von vornherein, dass Rawls an dieser Stelle die Möglichkeitsbedingung seiner alten und von den «Kommunitaristen» angegriffenen Unterscheidung zwischen dem «Rechten» und dem «Guten» verteidigen muss; interessant ist, wie er das macht. Nämlich mit Hilfe einer dreifachen Spezifizierung seiner Konzeption der Person. Erstens ist diese Konzeption, in noch genauer anzugebendem Sinn, «politisch», das heisst limitiert; zweitens impliziert sie minimale, aber entscheidende Annahmen über die psychologische Ausstattung der als Mitglieder einer stabilen Bürgergemeinschaft zu begreifenden Personen; drittens gehört zu dieser personalen Ausstattung die Fähigkeit, nicht allein «rational», sondern auch «vernünftig» zu handeln und handeln zu wollen.
Die Differenz zwischen den Ideen des «Vernünftigen» und des «Rationalen», die in «A Theory of Justice» noch ganz und gar unzureichend beschrieben worden ist, ist von grosser Bedeutung für den ganzen Ansatz. Rational agiert, wer zu seinen Zwecken und Interessen die besten Mittel nutzt und seinem persönlichen Lebensplan eine kohärente Gestalt zu geben vermag. Was rational Handelnden jedoch fehlt, «ist die besondere Form der moralischen Sensibilität, die dem Wunsch zugrunde liegt, sich an fairer Kooperation als solcher zu beteiligen». Dieser lack of moral sense hat einen unmittelbaren Bezug auf «Vernünftigkeit» im Rawlsschen Verständnis. Denn Vernünftige haben als solche ein ursprüngliches Bedürfnis, Bedingungen sozialer Kooperation zu finden und zu erhalten, die allen zumutbar sind, das heisst die so beschaffen sind, dass sie überlegterweise erwarten lassen, dass andere ihrer Geltung ebenfalls zustimmen werden.
Die Konzeption des «Politischen Liberalismus» geht daher von einer elementaren Differenz aus; sie «versucht nicht, das Vernünftige aus dem Rationalen herzuleiten». Und sie behauptet zugleich, dass derartige Vernünftigkeit mitsamt ihrer Annahme eines überlegten Strebens nach fairer Praxis unter Freien und Gleichen, die von Reziprozitätsprinzipien geleitet ist durchaus als durchschnittlich gegeben unterstellt werden kann.
Die Konzeption der Person, die Rawls seinem Entwurf zugrunde legt, vertraut also ausdrücklich und von allem Anfang an darauf, dass wir auf Menschen zählen können, die in einer von allen Mitgliedern auf Basis ihrer je eigenen Reziprozitätsreflexionen akzeptierbaren Welt leben wollen. Aus dieser allgemeinen Voraussetzung folgt freilich nicht sogleich die Übereinstimmung in bezug auf alle wesentlichen Gehalte der gemeinsamen Lebensordnung. Im Gegenteil. Denn wir sind auch als Vernünftige ständig mit dem konfrontiert, was Rawls als die «Bürden des Urteilens» bezeichnet.
Damit fixiert er die Tatsache, dass wir auch bei allseits bestem Willen und bei unbezweifelbarer Vernünftigkeit in vielen Urteilen, die für die Art unserer Lebensführung entscheidend sind, auf unabsehbare Zukunft hinaus keinen Konsens haben werden. Die Quellen vernünftiger Meinungsverschiedenheit werden niemals versiegen. In einer knappen und scharfen Analyse der entsprechenden Gründe weist Rawls diese Unaufhebbarkeit des Dissenses unter uns endlich-menschlichen Vernunftbesitzern auf, und er zieht daraus die Schlüsse, die seinen Begriff des «Politischen» und des «Rechten» (im Gegensatz zu dem des «Guten») definieren.
Wenn wir nämlich als Vernünftige die Endlichkeit unserer Vernunft oder die «Bürden des Urteilens» anerkennen, dann schränkt sich sogleich der Bereich dessen ein, wovon eine vernünftige Person glauben kann, es lasse sich anderen gegenüber rechtfertigen, als konsensfähig vorschlagen und schliesslich auch als faktisch konsensual bewähren. Doch genau auf die Bestimmung dieses engeren Bereichs kommt es vordringlich an, soll jenes «Modul» entwickelt werden, das das Problem des Pluralismus behebt, indem es den blossen Modus vivendi zwischen kontroversen Parteien in einen von allen bejahten und aus je eigener Einsicht gewollten, normativen Anker der freiheitlichen Demokratie verwandelt. Offensichtlich sind jenes «Modul» und dieser «engere Bereich» nämlich ein und dasselbe.
JUSTICE AS FAIRNESS
Nun ist leicht zu verstehen, weshalb für Rawls die Konzeption der Gerechtigkeit von «Political Liberalism» erstens «freistehend», aber «nicht umfassend» ist, zweitens «objektiv begründet», aber indifferent gegenüber der «Wahrheit moralischer Urteile» bleibt, drittens vorrangig dem «Rechten» und nicht dem «Guten» gilt. Was viertens und zusammengenommen dafür sorgt, dass sie das «politisch» Grundlegende erfasst und nicht das «metaphysisch» Strittige.
All dies verdankt sie den mit der Rawlsschen Fassung der Person eingeführten Bestimmungen. Warum? Dass der von innen her, nämlich aus der Perspektive der je Vernünftigen, limitierte Bereich keine «umfassende Lehre» enthält enthalten kann , ist das Resultat der Kombination seiner zwei besonderen Konstitutionsbedingungen: Vernünftigkeit plus «Bürden des Urteilens»; dass er aber aus der Sicht all der unterschiedlichen «umfassenden Lehren» als der gleiche gewollt wird gewollt werden muss , ist die Konsequenz dessen, was ihn elementar und per definitionem mit denen verbindet, die sich im Gegensatz zu ihm als «umfassende» Doktrinen auf letzte (und stets umstrittene) Existenzziele und Lebenszwecke beziehen: die bei allen Lehren zu unterstellende Ausrichtung auf vernünftige Fairness.
So ist die Konzeption der Gerechtigkeit zwar «objektiv» begründet, soll heissen: im Horizont vernünftig-rationalen Argumentierens unbestreitbar stabil und insofern «freistehend», also nicht gestützt von kontroversen Letztbegründungen, aber (und deswegen) auch abstinent in Wahrheitsfragen gegenüber finalen moralischen Orientierungen in bezug auf das «Gute», die ja nur zu «umfassenden» Lehren gehören. Daher kann und muss jeder und jede Vernünftig-Rationale sie bzw. ihre Forderungen als die eigenen bejahen, ohne dadurch verpflichtet zu sein, eine andere als die eigene «umfassende» Lehre anzuerkennen.
Der unumstrittene, limitierte Bereich, das «Modul» oder die «freistehende» Konzeption (und allein sie) ist das genuine Feld des «Politischen», der eigentliche Gegenstand einer «politischen» Philosophie. Denn dessen (bzw. deren) Freilegung löst schliesslich das Problem, durch welches das «Politische» in der Sicht praktisch-vernünftigen Überlegens definiert ist: Was sollen wir tun, um gut und richtig zusammenzuleben, wenn wir zugleich wissen, dass wir im letzten immer uneins sind?
«Political Liberalism» lässt sich von diesem Problem her folgendermassen zusammenfassen: Erörtere und kläre zuerst das «Rechte», den normativen Rahmen der gesellschaftlichen Koordination, in dem alle gleichermassen möglichst frei ihre jeweilige Vorstellung des «Guten» zu realisieren trachten können. Wenn du das sorgfältig und selbstkritisch tust, wirst du auch auf jene Konstruktions- und Darstellungsmittel (vor allem auf die Ideen des «Urzustandes» und des «Schleiers des Nichtwissens») zurückgreifen dürfen, die bereits in «A Theory of Justice» erprobt worden sind. Entsprechend wird (mit gewissen Einschränkungen bezüglich des «Differenzprinzips») die inhaltliche Gestalt der Grundstruktur, die so gewonnen wird, ziemlich genau derjenigen von 1971 gleichen.
Dies ist das knappste Fazit des neuen Werkes. Damit hat der Berg freilich keine Maus geboren, sondern auf genaue, anstrengende und stets sachnotwendige Weise zum Vorschein gebracht, dass die Konzeption der Gerechtigkeit als Fairness ein zuverlässiger Elefant ist, der unsere Idee einer liberalen und demokratischen Ordnung ins nächste Jahrtausend zu tragen vermag. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
John Borden Rawls wurde am 21. Februar 1921 in Baltimore, USA geboren und starb am 24. November 2002 in Lexington. Er schloss die berühmte episkopalischen Privatschule in Kent im Jahr 1939 ab und machte vier Jahre später seinen Bachelor of Arts an der Princeton University. Darauf folgte die Promotion in Philosophie und seine Lehrzeit in Princeton. Von 1952 bis 1953 erhielt er ein Fulbright Stipendium für die Universität Oxford in England. Danach arbeitete er als ›assistant‹ und ›associate‹-Professor an der Cornell-Universität in Ithaca, New York, bevor er ab 1962 dort ordentlicher Professor wurde. Von 1970 bis 1972 war er Präsident der ›American Association of Political and Social Philosophers‹. In dieser Zeit entsteht sein Hauptwerk A Theory of Justice. 1974 wird er Präsident der ›Eastern Division of the American Philosophical Association‹. Ab 1979 lehrt er Philosophie an der Harvard Universität in Cambridge. Sein Werk Political Liberalism entsteht 1993.
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