Im September 1995 wurde die weltweit größte Handelsgemeinschaft eBay in den USA gegründet. Den Erfolg dieses Geschäftsmodells führen Thomas Hoeren, Andreas Müglich und Michael Nielen (Hrsg.) unter anderem auf die im Kunden geweckte Spielleidenschaft zurück. Wie es sich mit der rechtlichen Sicherheit im interaktiven Auktionsvorgang verhält, untersuchten Studenten und Professoren der Universität Münster und der Fachhochschule Gelsenkirchen in einem gemeinsam abgehaltenen Seminar.
In dem vorliegenden Buch setzen sich die 16 beteiligten Autoren in elf eigenständigen Kapiteln mit so vielseitigen Aspekten wie dem Verbraucherschutz bei Online-Auktionen, Haftungsfolgen, dem Datenschutz oder der Gegenüberstellung der US-amerikanischen mit der bundesdeutschen oder französischen Rechtslage auseinander.
Der einleitenden detaillierten Beschreibung eines Auktionsvorganges folgt ein Beitrag von Andreas Kunze zur begrifflichen und rechtlichen Klärung der Wörter „Auktion" und „Versteigerung" im virtuellen Raum. So wie das Merkmal der örtlichen Begrenztheit für das Internet nicht zutreffe, seien einzelne Rechtsfolgen nach Bürgerlichem Gesetzbuch insgesamt nicht anwendbar. Statt einer generellen Ablehnung des Auktionsbegriffs schlägt der Autor eine differenzierende Betrachtung vor. Hier und in den folgenden Kapiteln wird der Wunsch nach einem eindeutig geregelten Gesetzgebungsverfahren geäußert.
Sehr fundiert erläutern Meyer und Mönig die Rechtsverhältnisse zwischen Einlieferer und Ersteigerer, Versteigerer und Ersteigerer sowie zwischen Einlieferer und Versteigerer. Dabei widmen sich die Verfasserinnen auch dem Problem der Aufdeckung mangelnder Geschäftsfähigkeit einzelner Bieter. So ersteigerte ein 13-Jähriger aus New Jersey bei eBay Waren im Wert von ca. 1,5 Millionen Euro, ohne den Gegenwert begleichen zu können. Zurückzuführen ist der Vorfall darauf, dass selbst die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten keinen Hinweis über die Geschäftsfähigkeit des Kunden geben.
Das sich anschließende vierte Kapitel beschäftigt sich mit typischen Inhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Online-Auktionen bzw. mit deren Vereinbarkeit mit AGB-Vorschriften. Florian Dietrich erklärt Nutzungsvoraussetzungen, Ausschlussvorbehalte und zeigt Verstöße auf. Esther Bruns und Maike Träger widmen sich der Frage, ob und inwiefern vorhandene verbraucherschutzrechtliche Regelungen für Online-Auktionen ausreichen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Verbraucherschutz durch das Fernabsatzgesetz und die bereits erfolgten Änderungen weiterer Verbraucherschutznormen garantiert ist. Mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Gesichtspunkte warten Herwig und Lehmhus auf. Sie heben das Verbot der Versteigerung von Neuwaren hervor, machen auf die Genehmigungspflicht von Versteigerungen aufmerksam oder weisen auf die als sittenwidrig einzustufende Internet-Auktion hin, sofern sie dem Anstandsgefühl des Gewerbetreibenden oder der Allgemeinheit widerspricht.
Die Autoren des darauf folgenden Kapitels betrachten die datenschutzrechtlichen Aspekte und kommen zu dem Schluss, dass die interaktiven Auktionshäuser ihre Vorschriften überwiegend einhalten. Dennoch weisen Andexer und Lehmann auf die Unsicherheiten in der Übertragung persönlicher Daten hin. Um die Einordnung des Internet-Auktionshauses als Provider und mögliche Haftungsfolgen geht es in Kapitel acht. Kapitel neun und zehn setzen sich mit der Zulässigkeit von interaktiven Auktionen nach US-amerikanischem und französischem Recht auseinander. Wie Nina Walter schlüssig darlegt, ergibt sich durch die Unbegrenztheit des virtuellen Handels das Problem, dass der Anbieter einer Ware mit dem Rechtssystem desjenigen Landes konfrontiert wird, aus dem der Käufer stammt. Die Folgen kann der Anbieter oftmals nicht abschätzen.
Das Buch eignet sich sowohl als Einführung in die Rechtslage dieser speziellen Kaufs- und Verkaufsform als auch als Nachschlagewerk bei konkreten Fragen. Es macht neugierig, schärft den Blick für Unsicherheiten im Auktionsvorgang und macht auf Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung aufmerksam. Je nach Kapitel richten sich die Texte an den juristisch vorgebildeten Leser bzw. an den Laien.
Rezension von Julia Sametzki-Kraus, Deutscher Fachjournalisten-Verband