Zum Schabernack und aus Neugier täuscht ein kinderloser Gutsherr sein Ableben vor. Die erbgierigen Verwandten fi nden sich einer originellen Testamentsklausel gegenüber. Sie sieht einen Wahlakt vor, aus dem die nichteheliche Tochter des Erblassers als Siegerin hervorgeht.
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