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Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten'
 
 
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Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten' [Taschenbuch]

Ralf Höcker
4.6 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (38 Kundenrezensionen)
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  Alle Preisangaben inkl. MwSt.
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Produktinformation

  • Taschenbuch: 318 Seiten
  • Verlag: Ullstein Taschenbuch; Auflage: 1., Aufl. (12. Juli 2005)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3548367720
  • ISBN-13: 978-3548367729
  • Größe und/oder Gewicht: 18,8 x 12 x 2,6 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.6 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (38 Kundenrezensionen)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 160.308 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

Mehr über den Autor

Ralf Höcker
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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Die Resonanz auf Ralf Höckers LEXIKON DER RECHTSIRRTÜMER war überwältigend: Es gibt jedoch noch viel mehr weitverbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen läßt. Sei es, daß manche sich von Schildern wie "Umtausch nur von original verpackter Ware" einschüchtern lassen oder daß man an den Straftatbestand des "Rufmords" glaubt. In beährter Manier rückt Höcker diese und viele andere rechtliche Mißverständnisse zurecht.

Über den Autor

Ralf Höcker, L.L.M. (London) und Dr. jur., arbeitete in internationalen Großkanzleien in London und Köln und betreibt heute eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Unter anderem berät er Unternehmen und Künstler in Fragen des Medienrechts, Urheberrechts und Gewerblichen Rechtsschutzes.


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Die hilfreichsten Kundenrezensionen

22 von 24 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen Sie gehören nun zu den 2%...., 5. März 2006
Von 
Logan Lady (FR) - Alle meine Rezensionen ansehen
(VINE®-PRODUKTTESTER)    (TOP 1000 REZENSENT)   
Rezension bezieht sich auf: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten' (Taschenbuch)
der Bevölkerung, die wissen, dass man auch nicht funktionierende CD´s zurückbringen kann, auch wenn die CD schon aufgemacht wurde. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie dieses Buch gelesen haben. Wie sein Vorgänger, schafft der Autor es auch mit diesem Buch auf interessante und witzige Weise Irtümer aufzuklären. Oder wussten Sie, dass Sie einer Vorladung aufs Polizeirevier nicht Folge leisten müssen??
Das Buch ist jedem zu empfehlen, der sich gerade wieder über sture Verkäufer geärgert hat oder grade dabei ist, seine Wohnung wegen Umzug weiß zu streichen.(Denn das ist gar nicht nötig!!)
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11 von 12 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
3.0 von 5 Sternen na ja, manchmal dünnes Eis!, 21. September 2008
Von 
I. Baier "I.B." (Allgaeu,Germany) - Alle meine Rezensionen ansehen
(REAL NAME)   
Rezension bezieht sich auf: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten' (Taschenbuch)
während der erste Band sehr gut gelungen ist, begibt sich der Autor, diesmal zumindest bei einigen Fällen, auf dünnes Eis.

Beispiele:

"Es gibt keine Präzedenzfälle".

Offiziell richtig, inoffiziell gibt es aber sehr wohl Urteile, die Leitliniencharakter haben. Nicht umsonst haben Staats- und Rechtsanwälte selbst bei Verhandlungen ihre Beck`schen Sammlungen dabei, wo sie nach ähnlich gelagerten Fällen recherchieren können und auch darauf berufen.

Was die Einzelumstände betrifft, geb ich dem Autor recht, die müssen bei jeder Verhandlung erneut gewürdigt werden.

"Falsche Namensangabe ist nicht immer strafbar, nanchmal nur eine schriftliche Lüge".

Der Autor führt an, daß beim falschen Ausfüllen eines Meldescheins im Hotel nicht automatisch Einmietbetrug unterstellt werden kann, denn es könnte der Betroffene ja auch nur einen Seitensprung verheimlichen wollen. Auch das ist theoretisch richtig, in der Praxis nahezu irrelevant. Denn die unbedeutenden Fälle, in denen der Gast zahlt, werden wohl nicht vor Gericht landen.

Ich hatte als Polizeibeamter schon zwei Verurteilungen miterlebt, weil der Angeklagte genau in diesen Fällen seine Nicht-Betrugsabsicht nicht eindeutig widerlegen konnte. Resultat: Einmal Geldstrafe, einmal 1 Jahr Haft.

Und: Woher weiß der Autor daß der Meldeschein keine Urkunde ist? Natürlich ist er das! Steht so in den Urteilssammlungen, alle meine Fälle wurden sowohl in der ersten als auch zweiten Instanz verurteilt wegen Urkundenfälschung!

Außerdem: Gegenüber Behörden stellt eine falsche Namensangabe unabhängig des Motivs eine Ordnungswidrigkeit dar -> 150 EUR.

Wurde leider vom Autor auch nicht erwähnt.

Also ich wäre beim zweiten Band etwas vorsichtiger !!!
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51 von 59 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen Sehr gute Lektüre!, 2. Januar 2007
Rezension bezieht sich auf: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten' (Taschenbuch)
Ich wurde durch den Auftritt von Herrn Dr. Höcker in einer Show von Johannes B. Kerner auf dieses Buch aufmerksam und habe es mir dann gleich zu Weihnachten schenken lassen. Um mir dann zwei Tage später (nachdem ich den 2. Teil gelesen hatte) den 1. zu kaufen;-).

Ich kann dieses Buch nur empfehlen. Es räumt mit einigen Rechtsirrtümern auf und ist sehr kurzweilig geschrieben. Sehr kurze Kapitel, die optimal zum Lesen sind, wenn man nur wenig Zeit hat.

Außerdem -Höcker ist ein Profi- findet man zu jedem Beispiel einen Verweis auf die entsprechenden Gesetze, die sich ganz hinten im Buch abgedruckt finden.

Nur zu empfehlen also!
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