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Der Code Napoleon in Baden und sein Verleger C.F. Müller. Eine deutsch-französische Rechtsbegegnung
  
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Der Code Napoleon in Baden und sein Verleger C.F. Müller. Eine deutsch-französische Rechtsbegegnung [Broschiert]




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Kurzbeschreibung

Das zentrale Thema einer Ausstellung aus Anlaß des 200. Jahrestages der Gründung des Verlages C. F. Müller vom 16.12.1997 bis 31.1.1998 in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe war das rechtsgeschichtliche Hauptwerk der Gründungszeit: Der Code Napoléon mit Zusäzen und Handelsgesetzen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden. In Kraft getreten 1809 galt er über 90 Jahre bis zu seiner Ablösung durch das BGB im Jahre 1900 als badisches Landrecht. In der Reihe der verlagsgeschichtlichen Almanache des Verlags C. F. Müller schildert Norbert Gross, Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, die Genese dieser epochalen Rechtskodifikation und der vielfältigen Wechselwirkung, die sie weit über ein Jahrhundert zwischen Deutschland und Frankreich entfaltet hat. Dem genialen Staatsrat J. N. F. Brauer gelang es durch 500 Einschübe den Code auf badische Verhältnisse zu adaptieren und dadurch populär zu machen. Sprachen schon Zeitgenossen von der Poesie des Code, so fügte Brauer seinem 6-bändigen Kommentar 1000 Rechtssprichwörter bei, wie etwa dasjenige: Fällt der Kopf ins Grab, fällt die Schrift ins Freye. Dem Export des Code folgte rechtshistorisch der Reimport von Kommentarliteratur nach Frankreich. Hauptperson in diesem Geschehen war der Heidelberger Professor Karl Salomo Zachariä, dessen schon ein Jahr vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon als Badisches Landrecht erschienenes 'Handbuch des französischen Civilrechts' (1808) mehrfach ins Französische und Italienische übersetzt, zum juristischen Standardwerk in Frankreich wurde. So wird die Erinnerung an den Code Napoléon über den verlagsgeschichtlichen Anlaß hinaus zu einer faszinierenden Erhellung des weithin vergessenen Kapitels 'deutsch-französischer Rechtsbegegnung'.

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