Ein Buch wie dieses umfangreiche Werk über die Nürnberger Gesetze und deren Auswirkungen führt uns wieder einmal vor Augen, wie schwierig es auch heue noch ist, das Deutschland der 30er Jahre gelassen zu betrachten. Es scheint für viele Menschen problematisch zu sein, in ihr Weltbild Ereignisse einzuordnen, die zwar keine Revolutionen im landläufigen Sinne darstellen - weil einfach nicht genug Blut vergossen wurde - die aber doch die Verhältnisse in einem Staat sehr stark veränderten, teils mit Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung, teils durch diktatorischen Druck.
Eine Revolution wird vielerorts sozusagen als Phänomen höherer Gewalt angesehen, an das man moralische Maßstäbe weder anlegen kann, noch anlegen darf. Niemand würde auf die Idee kommen, die Neuordnung der Gesellschaft, wie sie im bolschewistischen Rußland der 20er Jahre durchgeführt wurde, etwa in ihren einzelnen juristischen Aspekten (soweit Gesetze überhaupt erlassen wurden) auf Ungerechtigkeiten oder andere Ausprägungen menschlicher Gemeinheit abzuklopfen, das lohnt sich nicht, es war eine Revolution, und entweder akzeptiert man sie oder man akzeptiert sie nicht - Einzelheiten sind belanglos.
Anders bei den Veränderungen, die der Durchbruch des Nationalsozialismus in Deutschland mit sich brachte. Diese Veränderungen spielten sich vor dem Hintergrund eines im Prinzip intakten Staatswesens ab, dessen Institutionen im wesentlichen nicht verändert wurden und dessen Beamtenschaft nicht sofort ermordet, in Lager gesperrt oder sonstwie verabschiedet und durch Revolutionäre Kader ersetzt wurde. Man muss sich fragen, ob Deutschland heute nicht besser dastehen würde, wenn Hitler bei seiner Machtergreifung nicht so zimperlich gewesen wäre, wenn da mal so richtig Blut vergossen worden wäre, sodass wir heute sagen könnten „das waren wir eigentlich nicht, das waren die Nazis, die Anderen sind ja alle umgebracht worden".
So war es nun nicht, die Beamtenschaft blieb dem neuen Staat gegenüber zumeist loyal und sah sich daher stellenweise mit neuen Gesetzen konfrontiert, die es irgendwie anzuwenden galt. Sie musste wohl oder übel diesen Anwendungsbereich ausfüllen und im Rahmen des Möglichen sicherstellen, dass die neuen Bestimmungen auch durchführbar waren und nicht mit anderen gesetzlichen Dispositionen kollidierten. Es war platterdings unmöglich, grundsätzlich gegen neue Gesetze anzugehen, aber alleine schon die Diskussion etwa um den Geltungsbereich des Judenbegriffes zeigt, dass hier einer Opposition oder auch nur einer neutralen Einstellung durchaus Möglichkeiten offenstanden.
Das Protokoll der Wannsee-Konferenz, aus dem Jahre 1942, macht deutlich, dass der Begriff des „Mischlings" und noch weniger die Politik den „Mischlingen" gegenüber auch zu diesem Zeitpunkt keineswegs definiert war. Es lässt sich nicht leugnen, dass so im Bereich der Praxis durch Legalisten eine Grenze gezogen wurde, die den Einen eine halbwegs gesicherte Existenz zugestand, auch wenn gleichzeitig andere Personen ausgegrenzt wurden. Das ist vielleicht für uns Deutsche, die wir gerne in absoluten Kategorien denken, eine unbefriedigende Argumentation, aber menschlichem Handeln sind, zumal in einer Diktatur, eben doch Grenzen gesetzt.
Wir wissen aus den Tagebüchern von Viktor Klemperer, dass nach seiner Entfernung aus einer Beamtenposition seine Lebensumstände zwar immer prekärer wurden, dass er aber weiterhin gewisse Rechte geltend machen konnte, und dass sich sogar die Gestapo bei ihrer Drangsalierung der Juden durch Gesetze gebunden sah. Primo Levi hat sich gewundert, dass ihm die Regelungen des Lagers Monowitz, in dem er Zwangsarbeit in seinem Beruf verrichten musste, für jede Woche einen Satz frischer Unterwäsche zuerkannten. Wie die Wäsche der Gulag-Häftlinge am Eismeerkanal oder in Workuta geregelt wurde, wissen wir nicht. Manche von uns wollen es auch nicht wissen.