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Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer erläuternden Einführung von Vorsitzendem Richter a.D. Prof. Dr. Friedemann Sternel
Inhalt: Das Mietrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Am 1. September 2001 ist die Mietrechtsreform in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, das Mietrecht des BGB zu vereinfachen, es verbrauchergerecht zu erneuern und systematisch neu zu gestalten. Neue, wichtige Bereiche sind geregelt worden, überholte Regelungen konnten entfallen. Am 1. Januar 2002 sind das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts und die ZPO-Reform in Kraft getreten. Beide Gesetze wirkten sich maßgeblich auf das Mietrecht aus. Ebenfalls am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts in Kraft getreten. Seinen Kern bildet das Wohnraumförderungsgesetz (Nr. 14), das das II. Wohnungsbaugesetz (Nr. 15)
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