Office 2013 wird gemäß Lizenzbedingungen bei der ersten Aktivierung dauerhaft an die Hardware gebunden, d.h., man kann die Software nach vorheriger Deinstallation nicht legal auf einen anderen Computer wieder aktivieren (auch nach einem Rechnerdefekt oder dem Austausch von bestimmten Komponenten wie der Festplatte!).
In den Lizenzbedingungen zur Retail- oder OEM-Fassung von Office 2013 steht wörtlich:
[..]Kann ich die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer übertragen? Sie sind NICHT berechtigt, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen. Sie dürfen die Software nur wie auf dem lizenzierten Computer installiert mit dem COA Label und diesem Vertrag direkt an Dritte übertragen. Vor der Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.[..]
Um sicherzugehen, habe ich an den Microsoft-SUpport daher folgende Frage gestellt:
"Hier [= oben angegebener Ausschnitt aus den Lizenzbedingungen] wird die Übertragung der Lizenz auf einen anderen Computer ausgeschlossen. Wie ist das genau zu verstehen? Bedeutet dies, dass die erworbene Lizenz von Office 2013 bei der Aktivierung an einen bestimmten Rechner gebunden wird und ich die Lizenz nicht auf einen anderen meiner Rechner übertragen kann (nach Deinstallation auf dem Ausgangsrechner)?[..]"
Die (kurze) Antwort von Microsoft nach einer Woche:
"Office 2013 ist in der Regel Einzelpaltzlizenz und eine Übertragung dieser Lizenz, im Gegensatz zu Office 2010, ist NICHT ERLAUBT.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine weiteren rechtsverbindlichen Aussagen treffen können."
Die gilt übrigens nicht für die Abo-Office Modelle (Office 365)!
Allerdings hat Microsoft Mitte Februar 2013 laut zahlreichen Online-Berichten erklärt, dass in DEUTSCHLAND die Rechtslage (derzeit) die Bindung der Software an die Hardware nicht zulässt, d.h., man kann zumindest telefonisch und legal die Software auf einen anderen Computer aktivieren.
Hierzu sollte man jedoch folgendes bedenken:
In den Lizenzbedingungen für Office 2013 gibt es einen Extra-Abschnitt nur für Japan, der explizit die Übertragung der Lizenz auf einen anderen seiner Rechner erlaubt. Microsoft hat allerdings - trotz des geltenden Rechts in Deutschland - so einen Passus für Deutschland nicht eingebaut. Dies hat bestimmt seinen Grund: Es ist somit fraglich, inwieweit Microsoft im Falle einer Änderung der Rechtslage in Deutschland (z.B. durch eine EU-Richtlinie oder ein neues Urteil) die Aktivierung der Software auf einer anderen Hardware in Zukunft zulassen wird. Das damit verbundene Risiko muss nun jeder für sich selbst abwägen...