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5.0 von 5 Sternen
Der "Fechner" - ein Standardwerk im Medienrecht, 12. Februar 2008
Rezension bezieht sich auf: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia (Taschenbuch)
Fechners Medienrecht" ist zum Standardwerk für alle Studierenden geworden, die sich mit dem Medienrecht beschäftigen. Auch für Praktiker ist das Lehrbuch ein guter Einstieg in die umfangreiche Materie. In bewährter Weise handelt das Buch zunächst die Grundlagen ab, um dann auf die einzelnen Teilgebiete des Medienrechts einzugehen. So erhält der Leser einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Facetten des Rechtsgebiets. Dabei verweist das Lehrbuch auf die Textsammlung Medienrecht, das Fallbuch und die Entscheidungssammlung, allesamt Fechner-Werke, die das Erlernen des Stoffes ergänzen, vertiefen und nicht zuletzt erleichtern! Die 9. Auflage ist insbesondere in den Teilgebieten des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rundfunk- und Telekommunikationsrecht überarbeitet und höchst aktuell. Alle neuen Normen und die aktuelle Rechtsprechung haben hier Eingang gefunden. Das Lehrbuch hat dabei noch weiter an Übersichtlichkeit gewonnen und wird durch zahlreiche graphische Darstellungen ergänzt. Das Buch beinhaltet bereits die Änderungen des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, die Regelungen des Telemediengesetzes, die Grundzüge bzgl. der neuen europäischen Richtlinie über audiovisuelle Medien und den sog. 2. Korb" der Urheberrechtsnovelle. Mein Gesamturteil: Topaktuell - sehr empfehlenswert!
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1 von 1 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen
Der Standard, 30. März 2011
Rezension bezieht sich auf: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia (Taschenbuch)
Freiwillig wird sich kaum jemand ein Lehrbuch zum Medienrecht kaufen. Wer aber in der Ausbildung mit Medienrecht zu tun bekommt, sollte sich den Fechner näher ansehen. Zielgruppe sind m.E. nicht in erster Linie Juristen, sondern Leute, die Medienrecht als Nebenfach hören, z.B. angehende Kommunikationswissenschaftler, Journalisten, Bibliothekswissenschaftler usw.. Ich empfehle meinen Studierenden den Fechner quasi als Standardwerk, zumal er jedes Jahr neu 'rauskommt und daher aktuell ist. Die Sprache ist, soweit ich das aus Feedbacks weiß, für Nichtjuristen halbwegs verständlich und das Buch kriegt den Bogen, einen Überblick zu vermitteln. Natürlich vermisst man als gestandener Medienrechtler hier und da nähere Infos, aber man muss die Zielsetzung als Basisbuch und Erstlektüre sehen, die das Buch meiner Meinung nach jedenfalls erfüllt.
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31 von 44 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen
Gemischter Eindruck, 30. Juli 2004
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia (Taschenbuch)
Das Werk richtet sich ausdrücklich auch an Studenten nichtjuristischer Fachrichtungen. Es ist auch dem Anfänger im öffentlichen Recht zu empfehlen. Besonders hervorzuheben ist der ausführliche medienspezifische Grundrechtsteil. Alle relevanten Entscheidungen (Mutzenbacher, Mephisto, Herrenreiter, Blink Füer etc.) werden besprochen. Allerdings sind diese Kenntnisse für den fortgeschrittenen Studenten bzw. Examenskandidaten bereits Pflicht. Der Praktiker erhält allenfalls einen Überblick über die Materie; die Präsentation des Stoffes ist nicht anwendungsbezogen. So wird zum Gegendarstellungsanspruch zutreffend gesagt, daß er ausgeschlossen ist, soweit der Anspruchsteller kein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung hat. Die praktisch eigentlich interessante Frage, nämlich wann das anzunehmen ist, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen. Auch sind die einzelnen Abschnitte gelegentlich schlecht strukturiert; unterschiedliche Aspekte eines Gegenstandes werden nicht immer gebündelt beleuchtet. Ärgerlich ist der teilweise unterminologische Sprachgebrauch des Verfassers. So ist in dem Werk durchgängig von „Schadenersatz" die Rede. Das ist unerfreulich, denn erstens hat dieses in der Laienpresse häufig verwendete Unwort bereits Einzug in schlecht redigierte Gesetze gefunden, und zweitens wird gerade dem fachfremden Leser vermittelt, daß es wirklich so hieße, bzw. die juristische Fachsprache nicht ernstzunehmen sei. Zudem müßte es nach dieser Sprachlogik auch „Schmerzengeld" heißen; demgegenüber schreibt Verf. durchgängig „Schmerzensgeld". Ein echtes Plus ist der mit ca. 100 Seiten sehr stämmige Teil zum Internet-Recht. Hier existieren bisher nur wenige, kostspielige Lehrbücher und Unterrichtsskizzen, die sich häufig in erster Linie eher an den Praktiker und Fachmann als an den juristischen Generalisten (Studenten, Referendar) richten. Insofern füllt das vorliegende Werk in der Tat eine Lücke. Trotz der aufgezeigten Mängel kann es daher dem interessierten Leser zum Kauf empfohlen werden.
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