Kurzbeschreibung
Schnelles Training für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Übersichtliche Lerneinheiten randvoll mit Wissen - aber nur das, was Sie in der Praxis wirklich brauchen. Mit großem Abschlusstest mit Teilnahmebestätigung für Ihre Unterlagen.
Wer sich jetzt mit vertretbarem Aufwand Wissen aneignen will, liegt mit diesem neuartigen Training genau richtig.
Inhalte:
- Kurze Lerneinheiten zu je max. 45 Minuten: Von Lohnabrechnung und Lohnbestandteilen über Reisekosten und BAV bis hin zu den Aktivitäten für den Jahresabschluss
- Mit anschaulichen Beispielen, Experten-Tipps und praktischen Zusammenfassungen
- Mit den Zwischentests auf CD-ROM überprüfen Sie ganz einfach Ihr erlerntes Wissen
- Mit großem Online-Abschlusstest und Teilnahmebestätigung für Ihre Unterlagen
Über den Autor
Claus-Jürgen Conrad ist Wirtschaftsinformatiker und Volkswirtschaftler. Er war für die Siemens AG tätig, als Fachredakteur bei Lexware und ist seit 1999 Leiter für Personalsysteme bei der Firmengruppe Endress + Hauser.
Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Bevor Sie für die Mitarbeiter eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung erstellen können, müssen Sie die dazu erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Für Mitarbeiter, die bereits länger im Unternehmen beschäftigt sind, erhalten Sie diese grundlegenden Daten aus dem Arbeitsvertrag, den Abrechnungsunterlagen oder bereits erstellten Lohnabrechnungen. Sind Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat neu ins Unternehmen eingetreten, müssen die Informationen über laufende Lohnzahlungen, einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder über Sachleistungen wie einen Firmenwagen, Computer und anderes vor der Lohnabrechnung zusammengestellt werden. Für die Ermittlung der Lohnsteuer und der Beiträge zu den Sozialversicherungen benötigen Sie zusätzliche Angaben von Ihren Mitarbeitern. WAS ZÄHLT ZU DEN GRUNDLEGENDEN DATEN? Tritt der Mitarbeiter neu in das Unternehmen ein, müssen Sie zunächst die grundlegenden steuer- und sozialversicherungsrelevanten Informationen zusammentragen. Dazu gehören unter anderem - seine persönlichen Daten, - die Steuerklasse des neuen Mitarbeiters, - Angaben zu Kindern, - Angaben über seine Religionszugehörigkeit, - Angaben des Sozialversicherungsausweises, - Angaben zu Vorbeschäftigungen (z. B. letzte Lohnabrechnung), - Angaben zu bestehenden Verträgen (Vermögensbildung, Altersvorsorge etc.), - Angaben zu Verpflichtungen (z. B. Pfändungen). Die steuerlich relevanten Informationen finden Sie auf der Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters. EXPERTENRAT AUS DER PRAXIS Am einfachsten erhalten Sie diese Informationen, wenn Sie neuen Mitarbeitern zu Beginn der Beschäftigung ein Personalstammblatt geben, in das diese ihre erforderlichen Daten eintragen. Ein vollständiges Stammblatt erleichtert es Ihnen, einen Mitarbeiter neu in Ihrem Abrechnungssystem anzulegen. Außerdem ist es eine nützliche Unterlage für alle Melde- und Dokumentationspflichten. Bei Mitarbeitern in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gilt es, diese Grunddaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu pflegen. Neue Angaben werden dann notwendig, wenn sich die Familienverhältnisse ändern, z. B. durch Heirat, Scheidung oder durch die Geburt eines Kindes. Häufig müssen vor der Lohnabrechnung noch neue Bankverbindungen, Adressänderungen oder organisatorische Daten wie Kostenstellenänderungen eingepflegt werden. Alle Änderungen müssen Ihnen die Mitarbeiter durch entsprechende Unterlagen, z. B. durch eine geänderte Lohnsteuerkarte, nachweisen.