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von Ralf Höcker
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Langenscheidt Anwalt-Deutsch / Deutsch-Anwalt: Wir verstehen uns vor Gericht von Ralf Höcker |
von Christa Pöppelmann
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Zu schmunzeln gibt es auch jede Menge. Zum Beispiel über die Tatsache, wie sehr Hollywoodfilme und Fernsehkrimis unsere Auffassung verfälscht haben, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Den Satz "Einspruch, euer Ehren!" wird man da genauso wenig erleben können wie mit Hämmerchen fuchtelnde Richter oder Zeugen im Kreuzverhör. Interessant auch, dass manche Gesetzesänderungen einfach nicht ins Alltagsverständnis der Bevölkerung vordringen. So würden die meisten behaupten, sie wüssten den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, nämlich dass das eine geplant sei, das andere im Affekt geschehe. In Deutschland wurde diese Abgrenzung aber bereits 1941 abgeschafft (die neue, kompliziertere Unterscheidung erklärt der Autor natürlich auch), ohne dass sich dies jemals herumgesprochen hätte.
Ein großes Lob jedenfalls an Ralf Höcker: Er ist zwar Jurist, schreibt aber sehr viel verständlicher und unterhaltsamer, als man das von dieser Berufsgruppe gewohnt ist. Das ist eine der vielen Überraschungen, die dieses Lexikon der Rechtsirrtümer zu bieten hat. --Christian Stahl
Wußten Sie zum Beispiel, dass es Straftatbestände wie Zechprellerei und Beamtenbeleidigung überhaupt nicht gibt? Dass Eltern nicht für ihre Kinder, Kneipenwirte aber für die Garderobe ihrer Gäste haften? Dass es in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Bankgeheimnis gibt? Dass Sie mangelhafte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen können? Und dass Sie Ihren Personalausweis getrost zu Hause aufbewahren können, da es kein Gesetz gibt, das das Mitführen des Personalausweises vorschreibt?
Das Buch zeigt außerdem, dass Schwarzfahrer dann nicht bestraft werden können, wenn sie ganz offen ein Ich bin Schwarzfahrer" T-Shirt tragen und diese Absicht auch allen Umstehenden kundtun. Dass man verlorene Verzehrkarten in der Disco in vielen Fällen nicht bezahlen muss, auch wenn es heißt Bei Verlust der Karte werden 50,- EUR fällig. Dass es im Arbeitsrecht keine Aushilfen und Festangestellte gibt. Dass Gefängnisausbrüche nicht strafbar sind. Dass es nicht strafbar ist, ein Restaurant zu verlassen, ohne zu bezahlen, wenn man sich während des Essens überlegt, dass man eigentlich doch nicht so viel Geld für ein Essen ausgeben sollte. Dass die GEZ-Kontrolleure keinerlei Rechte gegenüber Schwarzsehern besitzen und die legendären Peilwagen der GEZ niemals existiert haben.
Diese und viele andere Irrtümer aus den Bereichen Privatrecht, Arbeitswelt, Familie, Medien, geistiges Eigentum, Öffentliches Recht, Strafrecht etc. beschreibt Ralf Höcker in seinem informativ und unterhaltsam geschriebenen Sachbuch.
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