Rein aus Interesse an grundsätzlichen Begriffen der kirchlichen Rechtssprache und Rechtspraxis habe ich mir das Lexikon des Kirchenrechts gekauft. Insgesamt bin ich sehr zufrieden damit, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Dutzende von Professoren und Experten für Kirchenrecht haben die Artikel dieses Lexikons verfasst; das macht es zu einem wertvollen Nachschlagewerk und verhindert zudem, dass Teilaspekte des Kirchenrechts unzureichend behandelt sind.
2. Das Abkürzungsverzeichnis gibt auch die Sekundärliteratur und andere Nachschlagewerke mit vollem Titel zum einfachen Nachschlagen.
3. Zu den einzelnen Begriffen bzw. Theologen und Kirchenrechtlern wird stets kurz die geschichtliche Entwicklung dargestellt, danach die Folgen für heute bzw. wann etwa eine Rechtspraxis nicht mehr fortgeführt wurde, mitunter warum. Rechtsgeschichtlich finden sich also ebenfalls interessante Aspekte.
Das Kirchenrechtslexikon ist meiner Meinung nach vor allem für Theologiestudenten oder theologisch Interessierte empfehlenswert, die sich näher mit der Materie Kirchenrecht befassen und kurze Überblicke haben wollen.