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5.0 von 5 Sternen
Demokratie im Kaiserrreich,
Von
Rezension bezieht sich auf: Lehrjahre der Demokratie. Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich (Gebundene Ausgabe)
Margaret Lavinia Anderson: Lehrjahre der Demokratie - Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich. Aus dem Englischen von Sibylle Hirschfeld, Franz Steiner Verlag September 2009, 562 Seiten, Abbildungen, gebunden, 29.90 EuroOriginalausgabe: Practicing Democracy: Elections and Political Culture in Imperial Germany, 2000 Princeton University Press Dieses Werk aus den USA zeigt, daß schon das junge deutsche Kaiserreich in der politischen Kultur und der demokratischen Beteiligung des Volkes den angeblichen Musterdemokratien Frankreich, England, USA bald mindestens ebenbürtig war. Margaret Lavinia Anderson, Professorin für europäische Geschichte in Berkeley, die schon durch ihr Buch über den großen parlamentarischen Gegner Bismarcks, Ludwig Windthorst, einen Namen hat, forschte bis in Lokalzeitungen hinein mehr als zehn Jahre über Wahlen und politische Kultur im kaiserlichen Deutschland. Insgesamt 1564 Fußnoten, leserfreundlich jeweils ans Seitenende gesetzt, zeugen von ihrer Gründlichkeit, mit der sie ein sehr lebendiges, durch witzige Anekdoten gewürztes Bild des vielgestaltigen kaiserlichen Deutschlands zeichnet. Practicing Democracy ... in Imperial Germany" nannte Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift ein Muß für jeden, der sich ernsthaft mit der Geschichte des Kaiserreichs beschäftigt" und wünschte dringend" eine deutsche Übersetzung. Dank Prof. Bernd Sösemann als Betreiber und Ehrhardt Bödecker als Förderer ist sie nun da. Die gepflegte und zugleich plastische Sprache des Originals hat die Übersetzerin ganz hervorragend ins Deutsche übertragen, wobei sie Zitate den Originalquellen entnahm. Da auch die Errata des Originals beseitigt wurden, und Sösemanns Vorwort das Werk in den Rahmen der einschlägigen Geschichtsschreibung setzt, ist die deutsche Ausgabe dem Original vorzuziehen. Das Werk gilt weithin als ein Meilenstein in der Forschung über Preußen-Deutschland, in den USA diesbezüglich als akademisches Standardwerk. Dies ist sehr erstaunlich, betrachtet man die Quintessenz von Andersons Werk: Das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht für Männer (Frauen hatten es weltweit noch nicht), wurde im größten Teil Deutschlands, dem Norddeutschen Bund 1867, im Reich 1871 eingeführt. Nur Griechenland (1844) und Frankreich (1852) waren früher. England schaffte erst 1949, US-Amerika praktisch sogar erst 1965 ein gleiches Wahlrecht. Im Reich wurde bis 1893 alle drei, dann alle fünf Jahre gewählt, in England normalerweise nur alle sieben Jahre. Die Macht des Reichstags war de facto so groß, wie die anderer Parlamente, auch wenn er nicht die Regierung wählte. Wahlen und politische Praxis waren um einiges kultivierter als in den genannten Ländern. Gewalt, Betrug und Bestechung, die noch bis nach 1945 in den USA beklagt wurden, kamen praktisch nicht vor, allerdings, wie in anderen Ländern auch, massive Pressionen von Arbeitgebern und anderen Mächtigen. Auch der Staat stand nicht immer über den Parteien". Doch besonders staatliche Wahlhilfe führte in der Regel zur Annullierung der Wahl durch die Wahlprüfkommission des Reichstags und zur Neuwahl. Es war fast undenkbar, daß der Staat Kommunen für ein gewünschtes Wahlverhalten bestach, durch sachlich nicht gerechtfertigte Investitionen, Bahnlinien oder ähnliches, wie in Frankreich üblich. Der `nicht objektive´, d.h., politische Einsatz staatlicher Ressourcen, verletzte das deutsche Gefühl für Anstand", schreibt Anderson. Der Reichsstatthalter von Elsaß-Lothringen mit dem französischen Beispiel vor Augen wollte es versuchen. Aber gegen das Rechtsbewußtsein seiner Beamtenschaft hatte er, immerhin ein Generalfeldmarschall, keine Chancen. Während des Kulturkampfes und der Sozialistengesetze wurden die bekämpften Parteien, das Zentrum und die Sozialisten immer stärker. Der angebliche Obrigkeitsstaat war nämlich in erster Linie Rechtsstaat, auch im Bewußtsein des Volkes. Er schützte den Wähler besser als andere Staaten. In England waren Wahlanfechtungen eine sehr kostspielige persönliche Sache; in den USA sind sie noch heute schwierig. Im Reich waren sie staatlich und kostenlos. Der Bürger hatte Zivilcourage und nutzte seine Rechte, auch auf eigenes Risiko. Eher als in anderen Ländern schuf er starke Parteien, die ihm Halt und Unterstützung sowie auch wirkliche Alternativen gaben. Nicht zuletzt sicherten diese durch Beobachter den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Das Volk bejubelte zwar den letzten Kaiser, doch mischte er sich parteiisch ein, gewann die Opposition. Bebel meinte, jede Rede des Kaisers bringe ihm 100 000 neue Stimmen. Trotz grimmigster Gegensätze, waren die Parlamentarier vereint, wenn es um ihr Recht ging. Nach der Reichsverfassung war jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes. Parteien wurden nicht erwähnt. Jeder wählbare Bürger konnte sich damit zur Wahl stellen, auch wenn seine Partei Versammlungs-, Organisations- und Publikationsverbot hatte, wie die Sozialistische Arbeiterpartei bis 1890. In der Wahl(kampf)zeit von vier Wochen, oft durch Stich- und Nachwahlen verlängert, konnten sie auch alles sonst Verbotene als Wahlkampfmaterial verbreiten sowie Wahlveranstaltungen durchführen. Freilich gab es Verstöße der Polizei, aber selten; sie wurden schnell korrigiert. Keine Partei wurde ausgegrenzt, parlamentarische Immunität galt für alle Abgeordneten Durch einfaches Reichstagsvotum wurden vorherige Verhaftungen und Gerichtsverfahren für die Wahlperiode aufgehoben. Von Anfang an gaben die Abgeordneten dieses Votum auch für ihre ärgsten Feinde ab, selbst für so systemfeindliche wie die Sozialisten, die ihrem Führer Bebel applaudierten, als er noch 1903 auf dem Dresdner Parteitag ausrief: Ich will der Todfeind dieser Gesellschaft in dieser Staatsordnung bleiben, um sie in ihren Existenzbedingungen zu untergraben und sie, wenn ich kann, beseitigen." (E. Bödecker, Preußen und die Wurzeln des Erfolgs.) Auch sonst galt Fairneß: In Hamburg sammelten bürgerliche Progressive große Summen für die Familien von 65 Sozialisten, die aufgrund der Sozialistengesetze aus der Stadt gewiesen worden waren. Zwei oberschlesische Abgeordnete des Zentrums waren gefeierte Strafverteidiger für Sozialisten aus Breslau. Sehr demokratisch waren auch weitere Gebräuche: Wahlversammlungen dienten noch wirklich der Information durch Auseinandersetzung mit dem Gegner. Das Präsidium einer Partei-Veranstaltung wählten die Anwesenden (wahrscheinlich durch Akklamation). Waren die Teilnehmer der veranstaltenden Partei in der Minderheit, konnte durchaus ein Gegner das Podium übernehmen. Noch wichtiger: Zu jeder Wahlversammlung mußte ein Diskussionsredner" einer anderen Partei eingeladen oder zugelassen werden. Dieser sprach nach dem angekündigten Redner. Ihm stand mindestens eine halbe Stunde Redezeit zur Verfügung. Anderson führt also implizit den langen Weg nach Westen" (A. Winkler) und den deutschen Sonderweg" (H.-U. Wehler), mit ihren Minderwertigkeitskomplexen gegenüber dem demokratischen Westen" ad absurdum. De facto stand das Kaiserreich in der Praxis schon in seinen Lehrjahren der Demokratie, wie in vielen anderen Bereichen, bald mit an der Spitze des Fortschritts. Hoffentlich gibt diese Kunde sowohl dem Geschichtsbewußtsein als auch der politischen Praxis, in der die Parteien sich den Staat zur Beute gemacht haben" (H.-H. v. Arnim) einen positiven Impuls. Manfred Backerra Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
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