Ein etwas älterer, aber immer noch sehr lesenswerter Artikel in der Wochenzeitung DIE ZEIT verglich die steigenden Anforderungen an Bewerber und deren immer mehr ausgefeilten, perfektionierten Bewerbungsmethoden mit einer gegenseitigen Aufrüstungsspirale". Überdurchschnittlich motiviert und leistungsbereit, teamfähig, aber gleichzeitig durchsetzungsfähig - so sieht sie aus, die ideale Besetzung für die freie Stelle. Wer Stellenanzeigen studierte, bekommt nicht selten den Eindruck, dass weniger Menschen gesucht werden, denn Eier legende Wollmilchsäue. Entsprechend wirkt auch mancher Bewerberauswahlprozess wie ein sozial-darwinistisches Ausleseverfahren, ein verschärfter Konkurrenzkampf, bei dem am Ende nur einer gewinnen kann.
Freilich, heutzutage haben die meisten Arbeitgeber die Wahl, aus der Vielzahl der Bewerber den ihrer Ansicht nach perfekten Kandidaten zu filtern - Pech für alle, deren Lebensläufe nicht die steil nach oben zeigende Karriere versinnbildlicht, sondern eher gewunden, mit manchen Brüchen ausfallen. Für manch einen können da schon ganz normale, allgemein-menschliche Umstände - wie ein bestimmtes Alter, Wehrpflicht, Auszeiten wegen Kindererziehung, ja selbst rein hypothetische Mutterschaft - das vorzeitige Aus bedeuten.
Die Rechtsanwältin und erfolgreiche Fachbuchautorin Verena S. Rottmann plädiert bei diesen Zuständen für das Recht auf Notwehr - und Notlüge. Ihr handlicher Ratgeber aus der Selbstmanagement-Reihe des Walhalla-Fachverlags zeigt übersichtlich und leicht verständlich auf, wie Lücken im Lebenslauf weniger negativ ins Auge fallen und wie man geschickt unbequeme Fragen im Vorstellungsgespräch umgeht. Das Buch will dabei ausdrücklich keine ausführliche Anleitung zum formalen Verfassen einer Bewerbung, zum Ablauf eines Bewerbungsgeprächs oder Assessment Centers sein, sondern konzentriert sich vor allem auf die juristischen Aspekte von rechtmäßig zu verschweigenden Auskünften des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei wird klar, dass die Privatsphäre glücklicherweise rechtlich immer noch ein Tabu für den Arbeitgeber ist, und dieser insofern nur Anspruch auf Auskünfte hat, die die Eignung für die ausgeschriebene Stelle direkt tangieren.
Jedes Kapitel wird abgerundet von einer Checkliste, die die wichtigsten Aussagen enthält und die im letzten Kapitel des Buches noch einmal zusammengefasst werden. So kann man sich gegebenenfalls immer wieder schnell mit den wichtigsten Informationen versorgen. Wer also auf der Suche nach einem kompakten Bewerbungsratgeber ist, der zusätzlich über sämtliche juristische Feinheiten der Bewerberprozedur informiert und jede Menge nützliche Tipps gibt, wie man im Falle des Falles seinen Kopf aus der Schlinge zieht, ist mit das Recht auf Lüge nutzen" auf alle Fälle gut beraten.