Zunächst musste ich die Batterien aus dem Kugelschreiber gegen volle austauschen.
Die Knöpflein sind so wackelig und klapprig, dass man denkt man hätte eine Rassel in der Hand. Um den Laserpunkt auf 3m noch erkennen zu können sollte man im abgedunkelten Raum sein.
Für Beamerpräsentationen total ungeeignet, wer aber nur seiner Katze etwas Bewegung damit verschaffen möchte...
Ach ja..
Nur Laserpointer mit einer maximalen Strahlungsleistung von 1 mW und der Kennzeichnung ,,Laser Klasse 2" (nach DIN EN 60825-1, ,,Sicherheit von Laser-Einrichtungen"), sind bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher und sollten auf dem Markt verfügbar sein. Laser, die nach ihren Leistungsdaten anderen Laserklassen angehören, sollten nicht als ,,Laserpointer" angeboten werden. Von diesen Lasergeräten geht eine Gefahr aus; deshalb sind die entsprechenden Schutzvorschriften der DIN EN 60825-1 sowie der Unfallverhütungsvorschrift ,,Laserstrahlung" (VBG 93 bzw. GUV 2.20) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu beachten.
die Klassifizierungshinweise fehlen dem Gerät völlig..gehört also eigentlich aus dem Verkehr gezogen..