Anders als in der (meines Erachtens) misslungenen Rosenberg-Biographie, gelingt es Piper in straffer und übersichtlicher Darstellung (die natürlich auch durch das Format bedingt ist) den Weg der Nationalsozialisten zur Macht und letztlich in die Katastrophe herauszuarbeiten. Darüber hinaus spannt der Autor den Bogen bis zur Gegenwart: vom Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, dem Versuch "staatliche Verbrechen justizförmig zu bewältigen" (S. 276), über die erstaunlich schnelle Rehabilitierung ehemaliger Nazis (1951 war in etlichen Landes- und Bundesministerien der Anteil ehemaliger Mitglieder der NSDAP höher als in der NS-Zeit!), den Schwierigkeiten, den Tätern ihre individuelle Schuld nachzuweisen bis zur Frage des angemessenen Gedenkens an den Holocaust.
Dennoch hat das Buch einige kleinere Schwächen: Aufgrund der "Lehren von Weimar" habe man bei der Formulierung des Grundgesetzes nationale Volksbegehren abgeschafft (S. 82). Das ist ein oft vorgetragenes Argument, das aber so nicht stimmt. Volksabstimmungen seien eine "Prämie für jeden Demagogen" meinte schon der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Nicht an den wenigen durchgeführten Plebisziten auf Reichsebene (insgesamt drei Volksbegehren und zwei Volksentscheide - die beide scheiterten) ist die erste deutsche Demokratie zugrunde gegangen, sondern (nicht zuletzt) an der Selbstaufgabe der demokratischen Institutionen. Pikanterweise hat auch Heuss mit dem zusammengeschmolzenen Häuflein der Liberalen dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt.
Die These, ein autoritäres Präsidialregime hätte 1932/33 Schlimmeres verhüten können (S. 109f.), halte ich für ziemlich gewagt. Unterstützen kann ich aber die Ansicht, die Sudetenkrise sei die letzte Gelegenheit gewesen, Hitler vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu stoppen (S. 172f.): die militärischen Verschwörer um Generaloberst Ludwig Beck waren entschlossen, Hitler zu töten; ihre Putschpläne wurden nur durch das Münchner Abkommen hinfällig.
Warum Piper ausgerechnet mit dem von Ludwig Erhard in die politische Diskussion eingeführten Begriff 'formierte Gesellschaft' ein ganzes Kapitel (S. 111-190) überschreibt, bleibt ein rätselhaft. Sicher ist der Begriff nebulös und wurde von Erhard (der eine notwendige Konkretisierung nicht liefern konnte) auch bald fallen gelassen. Dennoch ist es unsinnig einen in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts geprägten Begriff, einer früheren Epoche überzustülpen. Wenn mit formierter Gesellschaft das "Gegenteil einer uniformierten Gesellschaft sozialistischer Prägung oder kollektivistischen Geistes" (so Erhard auf dem XIII. CDU-Parteitag im März 1965 in Düsseldorf) gemeint war, so ist das mit dem totalitären Anspruch des Nationalsozialismus nicht zu vereinbaren. Wenn schon, hätte er das Kapitel mit "Die uniformierte Gesellschaft" überschreiben müssen, nicht zuletzt ob des Wahns alles und jeden zu uniformieren und in geschlossener Formation aufmarschieren zu lassen.
Denoch: ein gutes und wichtiges Buch!