Wie steht es um die Beitrittsfähigkeit der Türkei zur EU in absehbarer Zukunft?
Droht die Gefahr einer islamistischen Unterwanderung Europas, einer fortschreitenden Aushöhlung seines Wertekanons und seiner Rechtsnormen infolge unangebrachter Toleranz und mangelnder Auseinandersetzungsbereitschaft mit den z.T. geschickt sich tarnenden Verfechtern des Schari’a-Rechts, die die Frauenunterdrückung zu zementieren trachten und den Gottesstaat zum Ziel haben?
Welche Voraussetzungen also müssen gegeben sein bzw. geschaffen werden, damit ein EU-Beitritt der Türkei aus europäischer Sicht befürwortet werden kann?
Es ist nicht leicht jemand vorstellbar, der berufener wäre, solche Fragen aufzuwerfen und zu diskutieren, als Bassam Tibi, der profunde Kenner islamischer Überlieferung und Geschichte, der die kulturellen Spielarten des gegenwärtigen Islam sich durch Reisen, Studien und Lehraufträge weltweit erschlossen hat und der als Mentor eines Euro-Islam bereits seit langem auf dem Gebiet forscht, das in diesem Buch eine höchst aktuelle Zuspitzung erfährt. In einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen hat Tibi sich längst profiliert als energischer Verteidiger der Menschenrechte gegen Islamismus und Schri’a-Recht, als Anwalt eines Islam, der die Religion nach dem laizistischen Vorbild Frankreichs vom Staat getrennt hält und nicht den Koran gegen die demokratische Verfassung in Stellung bringt.
Genau in dieser Hinsicht aber beurteilt Tibi die gegenwärtige türkische Regierung von Ministerpräsident Erdogan äußerst skeptisch. Sie präsentiere sich zwar nach außen als eine europakonforme, den Islam maßvoll konservierende Kraft, verfolge aber im Grunde doch die Interessen der islamistischen AKP, während sie den Marsch durch die europäischen Institutionen antrete. Die islamistische Stoßrichtung zeige sich vor allem im Unterrichtswesen und im Zeichen der zunehmenden Uniformierung der Frauen unter dem Kopftuch. Das Erziehungswesen in der Türkei werde neuerdings durch die gezielte Förderung von Imam-Hatip-Schulen (Gymnasien „der predigenden Imame“) als Konkurrenz zu den kemalistisch-laizistischen staatlichen Schulen neu ausgerichtet und das Kopftuch habe nicht mehr den Charakter eines apolitischen Volksbrauchtums, sondern werde seitens der Islamisten als Zugehörigkeitsbekenntnis propagiert und eingefordert. Beide Tendenzen sind nach Tibi längst auch unter den türkischen Migrantengemeinden in Deutschland wirksam und fördern massiv die Abschottung in Parallelgesellschaften. Die Abhängigkeit und Unterordnung der Frauen und Mädchen gegenüber den männlichen Familienmitgliedern wächst infolgedessen in einer menschenrechtlich höchst bedenklichen bis unvertretbaren Art und Weise.
Tibis Schlussfolgerung: Unter den gegenwärtigen Vorzeichen ist vor einem EU-Beitritt der Türkei nur dringend zu warnen. Beide Seiten, die auf Vollmitgliedschaft dringende Türkei wie die in den Beitrittsprozess eingetretenen Mitgliedstaaten der EU, müssen vorab islamistischen Tendenzen entgegentreten und deren Eindämmung glaubwürdig nachweisen. Als geeigneten Prüfstein in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet Tibi die künftige Integration türkischer Migranten. Sofern es gelingt die türkischen Migranten für einen Euro-Islam, für die deutsche Sprache und für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gewinnen und sie zu Mitbürgern zu machen, die ohne Vorbehalte anerkannt werden, dürfte eine EU-Vollmitgliedschaft der Türkei weit eher in Frage kommen als unter den gegenwärtigen Umständen. Dies erfordert einerseits Integrationsanstrengungen der bisher allzu unentschlossenen deutschen Politik und Zivilgesellschaft, andererseits die tatkräftige, nicht nur verbale Unterstützung der politisch und sozial gestaltenden Kräfte in der Türkei.
Tibis Schlussfolgerungen sind nicht auf Beifallsstürme von irgendeiner Seite angelegt; schließlich mutet er allen Beteiligten eine gründliche Korrektur ihrer bisherigen Problembehandlung zu und liefert die vielleicht gar nicht sehr willkommene, weil jeder Bequemlichkeit entgegenstehende Erfolgsmesslatte gleich dazu. Der Rezensent aber hat gegen die Problemanalyse seines außerordentlich geschätzten Mitbürgers wenig und eher Nachrangiges einzuwenden: Tibi wirft Kemal Atatürk vor, den Islam aus der staatlichen Sphäre lediglich verbannt zu haben und ihn nicht einer aufklärerischen Reform und Säkularisierung unterzogen zu haben, die den auf diese Weise nur unterdrückten islamistischen Strömungen das Wasser hätte abgraben sollen. Der Vorwurf läuft implizit auf die Forderung hinaus, Atatürk hätte jenen Euro-Islam bereits im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts konzipieren und durchsetzen sollen, den Tibi in dessen letztem Viertel und darüber hinaus zu propagieren nicht müde geworden ist. Bezogen auf die Denkweisen und Zeitbedingungen aber, unter denen sich die Staatsgründung der modernen Türkei vollzogen hat, ist eine solche Forderung – pardon! – Ausdruck anachronistischen Wunschdenkens. Nein: Die Wende zu einem vorherrschend aufgeklärten Islam wird sich aller Voraussicht nach als vernunftgeleiteter Prozess im interkulturellen Dialog zu erweisen haben – oder eben nicht stattfinden. Unter den von Tibi genannten Bedingungen aber wäre das Ankommen der Türkei in der Europäischen Union wohl ein Meilenstein.
Fazit: Tibi hat, wie das seine erklärte Absicht war, mit diesem Buch ein wichtiges Prüfinstrument bereitgestellt für die Gestaltung des Beitrittsprozesses der Türkei zur EU und für die an dessen zeitlich noch kaum fixierbarem Ende zu treffende Entscheidung. Ob er die Absichten Erdogans (der von sich ja auch die Vision eines Atatürk in statu nascendi haben könnte) richtig einschätzt, mag dahinstehen. Einige Rücksicht auf die eigene politische Basis hätte Erdogan aber wohl für sein politisches Überleben so oder so zu nehmen. Richtig ist in jedem Fall, dass Deutschland das Problem der Integration seiner türkischstämmigen Bevölkerungsanteile nicht weiter vor sich herschieben und der Ausbildung von Parallelgesellschaften nicht mehr tatenlos zusehen darf. Ein Zeichen im Sinne Tibis ließe sich nach dem Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Mai 2004 auch hierzulande zügig setzen, wenn es nur politisch gewollt würde: ein Kopftuchverbot für die großen und kleinen Beteiligten in allen Einrichtungen des Erziehungs- und Bildungswesens. Wer in dieser Gesellschaft Fuß fassen will, müsste sich entscheiden...