Produktinformation
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In der arbeitsrechtlichen Literatur der letzten Jahre wird zwar regelmäßig die Frage diskutiert, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Missbrauch von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz hat. Mittlerweile liegen hierzu auch verschiedene Urteile vor. Die meisten Autoren und auch die bisherige Rechtsprechung lassen jedoch völlig außer Acht, dass dies kein rein arbeitsrechtliches Problem ist, sondern weitere Gesetze zu berücksichtigen sind, die originär nicht das Arbeitsverhältnis betreffen. Dies sind vor allem das TKG - und dort insbesondere das in § 88 TKG geregelte Fernmeldegeheimnis - sowie auch das BDSG. Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften führt nicht nur zu einer unübersichtlichen Rechtslage, sondern schränkt auch die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers ganz erheblich ein.
Außerdem wird oft nicht bedacht, dass Daten, die unter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis gewonnen wurden, prozessual nicht verwertbar sind. Diese arbeitsrechtlich missliche Situation kann nur dadurch vermieden werden, dass der Arbeitgeber klare Regelungen zur privaten Internet- und E-Mail-Nutzung und zur Reichweite seiner Kontrollmöglichkeiten trifft, wobei er nicht vergessen darf, eine Einwilligung des Mitarbeiters in diese Kontrollen einzuholen.
Die Verfasserin zeigt zunächst die derzeitige Rechtslage im Detail auf und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber. Außerdem wird dargestellt, welche Mindestinhalte das bereits seit Jahren vom Gesetzgeber geplante und doch immer wieder aufgeschobene Arbeitnehmerdatenschutzgesetz haben sollte.
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