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Kontieren und buchen: Richtig, sicher und vollständig nach DATEV, IKR, BGA
 
 
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Kontieren und buchen: Richtig, sicher und vollständig nach DATEV, IKR, BGA [Broschiert]

Elmar Goldstein
4.1 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (7 Kundenrezensionen)

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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Dieser TaschenGuide behandelt die in der Praxis häufigsten Kontierungsprobleme, systematisch nach Geschäftsvorfällen eingeteilt. Zahlreiche Buchungsbeispiele auf Grundlage der DATEV-Kontenrahmen SKR04 (SKR03) runden den Band ab.

Inhalte

  • Verlässliche Lösungen für die häufigsten Kontierungsprobleme
  • Systematische Einteilung nach Geschäftsvorfällen
  • Zahlreiche Buchungsbeispiele aus der Praxis
  • Kontierung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sowie nach IKR und BGA.

Der Verlag über das Buch

Was Anfänger und Profis wissen sollten -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Der Autor über sein Buch

Vorwort zu diesem Buch
Welches Konto ist denn jetzt das richtige? Wie lautet der zugehörige Buchungssatz? Wie unterscheiden sich die einzelnen Konten? Selbst der versierte Buchhalter steht immer wieder vor solchen Fragen, will er die verschiedenen betrieblichen Vorgänge richtig buchen. Dieser TaschenGuide behandelt die in der Praxis häufigsten Kontierungsprobleme, systematisch nach Geschäftsvorfällen eingeteilt. Ob Erlös, Aufwendung, Zinsen oder Abschreibungen - hier finden Sie alle erfolgswirksamen Kontierungsfälle geordnet, so wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erscheinen. Wie Sie richtig auf Bestandskonten buchen, wird anschließend behandelt. Neben den DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 finden Sie Kontierungen im Industriekontenrahmen IKR und Kontenrahmen des Groß-und Außenhandels BGA. Zahlreiche Buchungsbeispiele aus der Praxis auf Grundlage der DATEV-Kontenrahmen SKR04 (SKR03) und ein ausführliches Stichwortverzeichnis runden den Band ab.

Dieser TaschenGuide versucht, möglichst aktuell zu sein. Dennoch bitten wir um Verständnis, wenn im Einzelfall die konkrete Umsetzung aus dem betrieblichen Alltag zu Lasten von Aktualität geht. In steuerlichen Zweifelsfällen helfen Ihnen Loseblattwerke aus dem Haufe Verlagsgruppe weiter. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Über den Autor

Dipl.-Kfm. Elmar Goldstein ist Unternehmensberater für Buchhaltungssoftware und Existenzgründungen. Der Autor hat neben zahlreichen Beiträgen bereits mehrere Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht. Er greift dabei auf eine mehrjährige Erfahrung aus seiner Tätigkeit in einer Steuerberater-Kanzlei zurück.

Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

WELCHE UMSÄTZE SIND UMSATZSTEUERPFLICHTIG? Die Umsatzsteuer wird in Deutschland als Mehrwertsteuer erhoben. Dies bedeutet für das einzelne Unternehmen eine Besteuerung seiner erzielten Mehrwerte zwischen Einkauf und Verkauf, den bezogenen und erbrachten Leistungen. Zwar schuldet der Unternehmer dem Finanzamt jeweils die volle Umsatzsteuer auf seine Lieferungen und Leistungen; von dieser Schuld kann er aber die seinerseits an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wenn Sie Erlöse buchen, müssen Sie wissen: - Welche Umsätze sind steuerpflichtig? - Welcher Steuersatz gilt? Zu den steuerpflichtigen Umsätzen - es sei denn, sie sind ausdrücklich befreit - gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Inland im Rahmen seines Unternehmens. Steuerpflichtig sind außerdem in der Regel der Eigenverbrauch (unentgeltliche Wertabgaben) oder Entnahmen von Gegenständen und Leistungen aus dem Unternehmen, auch wenn sie in der Regel unentgeltlich erfolgen. Die Umsatzsteuer wird hier nach dem Einstandspreis bzw. den Selbstkosten errechnet. In der Regel steuerpflichtig sind z. B. folgende Umsätze: - Der Computerhändler liefert eine EDV-Anlage. - Der Schreiner rechnet einen Innenausbau ab. - Ein Firmenwagen im Wert von 5.000 € wird kostenlos an den Junior des Chefs abgetreten. - Ihr Kunde leistet die geforderte Anzahlung noch bevor Sie die komplette Gegenleistung erbracht haben.

Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Welche Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig?

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland als Mehrwertsteuer erhoben. Dies bedeutet für das einzelne Unternehmen eine Besteuerung seiner erzielten Mehrwerte zwischen Einkauf und Verkauf, den bezogenen und erbrachten Leistungen. Zwar schuldet der Unternehmer dem Finanzamt jeweils die volle Umsatzsteuer auf seine Lieferungen und Leistungen; von dieser Schuld kann er aber die seinerseits an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Wenn Sie Erlöse buchen, müssen Sie wissen:

  • Welche Umsätze sind steuerpflichtig?
  • Welcher Steuersatz gilt?

Zu den steuerpflichtigen Umsätzen - es sei denn, sie sind ausdrücklich befreit - gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Inland im Rahmen seines Unternehmens. Steuerpflichtig sind außerdem in der Regel der Eigenverbrauch (unentgeltliche Wertabgaben) oder Entnahmen von Gegenständen und Leistungen aus dem Unternehmen, auch wenn sie in der Regel unentgeltlich erfolgen. Die Umsatzsteuer wird hier nach dem Einstandspreis bzw. den Selbstkosten errechnet.

In der Regel steuerpflichtig sind z. B. folgende Umsätze:

  • Der Computerhändler liefert eine EDV-Anlage.
  • Der Schreiner rechnet einen Innenausbau ab.
  • Ein Firmenwagen im Wert von 5.000 Euro wird kostenlos an den Junior des Chefs abgetreten.
  • Ihr Kunde leistet die geforderte Anzahlung noch bevor Sie die komplette Gegenleistung erbracht haben.


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