Kurzbeschreibung
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Auszug aus Versicherung 2005 von . Copyright © 2006. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Leseprobe aus dem Kapitel "Allgemeine Informationen", Seie 3
Erläuterungen zu einzelnen Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Für alle Personengruppen unentbehrlich, da schon eine kleine Unachtsamkeit existenzbedrohend sein kann. Gemäß § 823 BGB haften volljährige Personen in uneingeschränkter Höhe für Schäden, die sie Dritten zufügen. Das kann im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen an Geschädigte zur Folge haben. Zumal sich das Haftpflichtrisiko für vergleichsweise wenig Geld absichern lässt.
Unfallversicherung
Als Alternative zur etwas kostenintensiveren Berufsunfähigkeitsversicherung, vor allem auch für Kinder und Schüler wichtig, da hier nur eine Grundabsicherung durch die gesetzliche Unfallversi-cherung im Kindergarten bzw. Schule besteht. Bei Freizeitunfällen besteht keine gesetzliche Absi-cherung. Die Unfalleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Er-werbsfähigkeit vermindert ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie leistet im Vergleich zur Unfallversicherung auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit durch Krankheit. Wichtig vor allem für Berufsanfänger, da hier in den ersten 5 Jahren i.d.R. kein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht (Wartezeit). Eine frühe Erwerbsminderung kann jedoch zum dauerhaften Verlust der Arbeitskraft und damit zum Verlust des Einkommens führen.
Kapitallebensversicherung/Private Rentenversicherung
Da die gesetzliche Rentenversicherung lediglich eine Grundversorgung im Alter darstellt (Rentenhöhe i.d.R. weniger als 60% des letzten Nettoeinkommens), dienen vor allem diese beiden Versi-cherungen zur Schließung der entstehenden Versorgungslücke. Je früher das Ansparen der priva-ten Altersversorgung beginnt, umso geringer ist der Aufwand dafür.