Dieses Buch wird als Examensliteratur verkauft. Es selbst erhebt den Anspruch den Bearbeiter in gewissem Maße im Bereich des besonderen Schuldrechts auf Examensniveau zu bringen. Dies glückt nicht.
Die Falllösungsstrukturen im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse auf diesen wenigen Seiten abzubilden, kann nicht gelingen. Das erste Manko dieses Werkes ist also sein zu geringer Umfang bzw. sein zu großer Anspruch - je nach dem aus welchem Blickwickel man es betrachten mag. Es schiene wesentlich vorteilhafter aus diesem Werk zwei zu machen oder sich gänzlich von einem Gebiet zu verabschieden als eines nur "der Vollständigkeit" halber zu beinhalten.
Die Fälle zum Bereicherungsrecht sind sehr gut gelungen, (wohl) alle examensrelevanten Konstellationen werden dargestellt (zum Vergleich: Medicus, Bürgerliches Recht oder Looschelders, Schuldrecht BT). Auch das Deliktsrecht erfährt genügend Aufmerksamkeit.
Die Darstellung der GoA in 2 Schwerpunktfällen ist offensichtlich viel zu wenig.
Besonders problematisch ist es aber, dass nicht immer sämtliche Anspruchsgrundlagen durchgeprüft werden; mindestens wäre erforderlich gewesen alle denkbaren Anspruchsgrundlagen zu nennen und vllt stichwortartig abzuprüfen. Auf der anderen Seite werden - um nur ein Beispiel zu nennen - bei Übereignungen durch einen Besitzmittler (Mieter, Verwahrer etc.) regelmäßig Ansprüche aus § 861 I geprüft, die offensichtlich ausscheiden.
Schließlich werden auch Rechtsgebiete abgeprüft, die nach meinem Kenntnisstand in den meisten Bundesländern nicht zum Pflichtfachstoff gehören. Hier wäre zumindest ein kleiner Hinweis angebracht gewesen.
Positiv: Die Streitigkeiten werden ausführlich und immer (auch) unter Darstellung der herrschenden Meinung besprochen. Die einzelnen Anspruchsgrundlagen werden mustergültig geprüft.
Insgesamt bietet Fezers Klausurenkurs für die heutigen (hohen) Anforderungen des Ersten Juristischen Staatsexamens zu wenig.