Der Autor wurde 1970 zum Professor für katholisches Kirchenrecht an die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster berufen. Nach Auseinandersetzungen um seine Forschung und Lehre wurde ihm 1975 die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen
Dies war der erste Fall dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland
Die Feder des Autors ist entsprechend dieser Vorgeschichte ganz geprägt von einer tiefen Abneigung, um nicht zu sagen Hass, insbesondere gegen die katholische Kirche und die christlichen Kirchen überhaupt. Objektivität, wenn es so etwas gibt, kann man hier nicht erwarten.
Unabhängig davon verdeutlicht das Buch aber
* die Verflechtungen von Staat und Kirche, eines aufgeklärten demokratischen Staates der durch die Prinzipien der Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung gekennzeichnet ist mit, soweit es die katholische Kirche betrifft, die besonders ins Visier genommen wird, einer Kirche die eine undemokratische hierarchische Ordnung hat in der es keine Gleichberechtigung gibt (Zölibat, keine Frauen als Priester).
* und die zentrale Bedeutung von Reichtum und Macht in den Kirchen, besonders der katholischen. Mein Reich ist nicht von dieser Welt" ist hier ein Fremdwort.
Als deutsche Besonderheiten wird auf die andauernde rentenähnliche Unterstützungen des Staates für die Verstaatlichung des kirchlichen Besitzes durch die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts hingewiesen. Die Neuregelung dieser Unterstützungen wurde bereits in der Weimarer Verfassung gefordert. Diese Forderung wurde in das Grundgesetz (Art. 140, Neuregelung durch Landesrecht) übernommen. Geschehen ist bislang nichts. Das zeigt wie sehr die Kirchen am Erhalt des Status Quo interessiert sind.
Die beschriebene Einmaligkeit der bevorzugten Behandlung der Kirchen bei der Kirchensteuer- Einzug und Verteilung durch den Staat- ist so nicht zutreffend. Das wird zumindest ähnlich rigoros auch in Finnland, Island und Dänemark praktiziert. Die Verfahren der Unterstützung der Kirchen durch den Staat sind vielseitig und von Land zu Land verschieden. Man lese hierzu unter Kirchensteuer in wikipedia nach.
Am konsequentesten ist bezüglich der Kirchensteuer die Trennung von Staat- und Kirche in Großbritannien. Obwohl die Church of England als Staatskirche bezeichnet werden kann, da der Monarch formales Kirchenoberhaupt ist, wird weder für sie noch für die anderen Religionsgemeinschaften vom Staat Steuer erhoben.