Aus der Amazon.de-Redaktion
Manche Justizirrtümer werden irgendwann dann doch noch aufgeklärt. Und von solchen "historischen" Fällen in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte handelt dieser von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer herausgegebene Band. Detailliert rekapitulieren die Autoren sechs Strafprozesse, die zu ihrer Zeit größtes Aufsehen erregten, und denen eines gemeinsam ist: Das eklatante und kollektive Versagen der jeweils verantwortlichen Ermittler, Staatsanwälte und Richter. Bemerkenswert, mit welcher bornierten Voreingenommenheit man Fakten aufbauschen oder aber herunterspielen kann und wie naiv mancher Richter gutachterlich konstruierten Zusammenhängen auf den Leim geht. Wie etwa im Fall Rohrbach ("Die Leiche ohne Kopf"), wo der als Sachverständiger bestellte Top-Kriminalist vor allem eines zu beweisen trachtete: wie eine Koryphäe wie er mit wissenschaftlicher Akribie einen Mordfall anhand einiger weniger Spuren kriminaltechnisch zu lösen vermag. Wie sich freilich später herausstellte, waren die wissenschaftlichen Methoden und Schlüsse, denen das Gericht ebenso bereitwillig wie staunend folgte, nichts als konstruierter, der wissenschaftlichen Redlichkeit hohnsprechender Schwachsinn.
Doch sind die Gerichtssäle nicht nur die Bühne für Richter, Staatsanwälte und mehr oder weniger sachverständige Experten in den Wiederaufnahmeverfahren haben dann die Anwälte (mit ihren Gegengutachtern) ihre großen Stunden. Manche haben sich auf solche Verfahren spezialisiert und erlangen dank der Medien (zur Freude ihres Egos) schnell einige Berühmtheit. Auch von ihnen handelt dieser lesenswerte Begleitband zur gleichnamigen ARD-Fernsehserie vom Januar 2005.-- Andreas Vierecke
Kurzbeschreibung
Über den Autor
Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Auszug aus Die großen Justizirrtümer von Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer. Copyright © 2004. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Saal 218 im ehemaligen Münsteraner Landgericht trägt heute die Nummer A 01, doch im Übrigen hat sich hier in den letzten Jahrzehnten kaum etwas verändert. Fünf große Bogenfenster spenden Licht, an der Stirnseite führt eine Stufe zum Respekt einflößenden Richtertisch. Die Angeklagten müssen zu ihren Richtern hinaufschauen; das ist wohl so gewollt. Ein allzu offensichtliches Symbol für die Ohnmacht der Delinquenten wurde ausgetauscht: Statt der hölzernen Anklagebank gibt es jetzt eine gepolsterte Variante. Das Kruzifix fehlt. Im Rohrbach-Prozess stand es als Menetekel für die Vorläufigkeit irdischer Gerechtigkeit unübersehbar vor dem Vorsitzenden. Geblieben ist die Tür rechts neben dem Eingang. Sie führt zu einem unterirdischen Gang, früher die Verbindung zum Untersuchungsgefängnis. Vier Vorführzellen zweigen hier ab, Wartezimmer für Delinquenten, ausgestattet mit einer Bank, einem Tisch, einem Klo und einem Waschbecken; mehr braucht es offenbar nicht, um einen Menschen auf seinen Prozess einzustimmen.
Es ist Punkt 9 Uhr am 13. März 1958, als eine gebückte Frauengestalt aus dem Untersuchungsgefängnis in den Raum 218 geführt wird. Schon Stunden vorher hatten sich vor dem Gericht lange Schlangen gebildet, denn der Prozess gegen die potenzielle Gattenmörderin ist auch ein gesellschaftliches Ereignis, das kultiviertes Gruseln verspricht. Der Zuschauerraum ist zum Bersten gefüllt; auch überregionale Zeitungen haben ihre Korrespondenten geschickt. Einer von ihnen ist der junge Chefreporter der Bild am Sonntag, Friedhelm Werremeier. Er wird im Fall Rohrbach noch eine besondere Rolle spielen, doch vorerst zwängt er sich in die Reihe seiner mit Stenoblock bewaffneten Kollegen. Die Sensationslust der Zuschauer wird nicht enttäuscht, schon der Asservatentisch verheißt Nervenkitzel: Dort stapeln sich Deckenteile, Bindfäden, Wäschestücke, Fußbodenbretter, ein Hammer, ein Sägemesser und als Schauder erregende Krönung eine große, schwarz gestrichene Säge.
Auf der Richterbank haben drei Berufsrichter und sechs Schöffen Platz genommen, allesamt ältere Herren aus geordneten Verhältnissen. Sie sollen nun über Schuld oder Unschuld einer jungen Frau richten, die schon auf den ersten Blick wie ein Luder wirkt. Maria Rohrbach ist in einem hellroten Sommerkleid erschienen ein offenkundiger Verstoß gegen den Dresscode für eine Witwe, egal, ob sie nun ihren Mann erschlagen hat oder nicht. Und so beginnt der Prozess, der einmal Justizgeschichte schreiben wird, mit einem Diskurs über die Kleiderordnung.
»Hohes Gericht!«, beginnt der Verteidiger, Rechtsanwalt Fritz Gross. »Die Angeklagte sitzt hier auf der Anklagebank in einem hellroten Kleid. Ich möchte das Gericht darauf aufmerksam machen, dass der Angeklagten das einzige schwarze Kleid, das sie besaß, aus Ermittlungsgründen abgenommen wurde. Die Angeklagte fühlt sich dadurch psychisch stark belastet.«
»Das Gericht nimmt das zur Kenntnis«, raunzt der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Heukamp, zurück. Das Verhandlungsklima zwischen Richter und Verteidiger bekommt gleich zu Beginn einen frostigen Unterton und wird sich in den folgenden Wochen weiter verschlechtern. »Im Grunde war es ein sehr seltsames Zusammentreffen«, erinnert sich Reporter Friedhelm Werremeier. »Der Richter war ein Choleriker, der Rechtsanwalt war ein Choleriker, der Staatsanwalt war auch nicht gerade der Friedlichste, und schon krachte es.«
Dass dieser Prozess dramatisch werden würde, verspricht bereits die Anklageschrift, denn der Tötungsvorwurf wird hierin um ein entscheidendes Detail erweitert: Maria Rohrbach habe ihren Mann monatelang mit Thallium vergiftet, bevor sie ihm im Schlaf mit einem schweren Gegenstand den Schädel eingeschlagen habe. Ein von langer Hand vorbereiteter, heimtückischer Mord soll es also gewesen sein, nicht nur ein Totschlag. Darauf steht Zuchthaus, vielleicht sogar lebenslang. Von vornherein sind die Fronten zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verhärtet.
Die These von der Thalliumvergiftung hat die Staatsanwaltschaft erst im letzten Moment aus dem Hut gezaubert. Ein Sachverständiger hat die Ermittler auf diese ungewöhnliche Spur gebracht. In Ermangelung weiterer durchschlagender Indizien soll nun vor allem sein Gutachten die Angeklagte hinter Gitter bringen.
Es ist im Nachhinein nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wieso die Staatsanwaltschaft Münster ausgerechnet diesen Mann aus dem fernen München mit der Aufgabe betraut hat, dem Fall Rohrbach die entscheidenden Impulse zu geben. Professor Dr. Walter Specht ist Leiter der Kriminaltechnischen Abteilung des Bayerischen Landeskriminalamts. Er steht im Ruf eines für die Strafverfolger besonders »hilfreichen« Sachverständigen, ein Ruf, den er sich bereits in der Nazizeit erarbeitet hat. So war SS-Mitglied Specht zur Stelle, als die Nationalsozialisten in Katyn eine Propagandaschau gegen die Sowjetunion inszenierten. Dort in der Nähe von Smolensk hatten die Deutschen 1943 ein Massengrab polnischer Offiziere entdeckt, die vom sowjetischen Geheimdienst umgebracht worden waren. Auch der Gerichtsmediziner Professor Dr. Wolfgang Schubert*, der die Leiche Hermann Rohrbachs obduzierte, war Mitglied der SS. Die Bekanntschaft der beiden Männer spricht dafür, dass er es war, der seinem ehemaligen Waffenbruder den lukrativen Job zuschanzte. Specht kassiert für sein Gutachten 3 500 Mark, Ende der fünfziger Jahre eine wahrhaft fürstliche Summe.
Ehe der Sachverständige seinen großen Auftritt hat, werden zunächst eine ganze Reihe von Zeugen gehört, deren Aufgabe darin besteht, das Verteidigungsgebäude, Maria Rohrbach habe mit dem Mord an ihrem Mann nichts zu tun, wenn nicht zu zerstören, so doch zumindest zu erschüttern. Im allgemeinen Klima der Vorverurteilung entsinnen sich nun Zeugen an fast schon vergessene Begebenheiten. Es sind Fragmente eines Verdachts, jedes für sich genommen ohne zwingende Bedeutung, zusammen genommen ergeben sie ein scheinbar schlüssiges Bild.