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Manche Justizirrtümer werden irgendwann dann doch noch aufgeklärt. Und von solchen "historischen" Fällen in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte handelt dieser von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer herausgegebene Band. Detailliert rekapitulieren die Autoren sechs Strafprozesse, die zu ihrer Zeit größtes Aufsehen erregten, und denen eines gemeinsam ist: Das eklatante und kollektive Versagen der jeweils verantwortlichen Ermittler, Staatsanwälte und Richter. Bemerkenswert, mit welcher bornierten Voreingenommenheit man Fakten aufbauschen oder aber herunterspielen kann und wie naiv mancher Richter gutachterlich konstruierten Zusammenhängen auf den Leim geht. Wie etwa im Fall Rohrbach ("Die Leiche ohne Kopf"), wo der als Sachverständiger bestellte Top-Kriminalist vor allem eines zu beweisen trachtete: wie eine Koryphäe wie er mit wissenschaftlicher Akribie einen Mordfall anhand einiger weniger Spuren kriminaltechnisch zu lösen vermag. Wie sich freilich später herausstellte, waren die wissenschaftlichen Methoden und Schlüsse, denen das Gericht ebenso bereitwillig wie staunend folgte, nichts als konstruierter, der wissenschaftlichen Redlichkeit hohnsprechender Schwachsinn.
Doch sind die Gerichtssäle nicht nur die Bühne für Richter, Staatsanwälte und mehr oder weniger sachverständige Experten in den Wiederaufnahmeverfahren haben dann die Anwälte (mit ihren Gegengutachtern) ihre großen Stunden. Manche haben sich auf solche Verfahren spezialisiert und erlangen dank der Medien (zur Freude ihres Egos) schnell einige Berühmtheit. Auch von ihnen handelt dieser lesenswerte Begleitband zur gleichnamigen ARD-Fernsehserie vom Januar 2005.-- Andreas Vierecke
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7 von 8 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
2.0 von 5 Sternen
Wenig überzeugend,
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Justizirrtum!: Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile (Gebundene Ausgabe)
Dieses Buch lässt sich gut lesen. Allerdings hält es den Erwartungen nicht stand. Die wenigen beschriebenen Fälle liegen bis auf einen schon Jahrzehnte, d.h. über dreißig Jahre und mehr, zurück. Ob es sich bei den beschriebenen Urteilen um "Irrtümer" handelt, ist überwiegend unklar, da der Täter nie ermittelt werden konnte und der Verurteilte auch nach dem Freispruch verdächtig geblieben ist. Richtig ist aber, dass in den besprochenen Fällen Fehler gemacht wurden und eine Verurteilung nicht erfolgen durfte. Angesichts des Titels und des Vorworts hätte ich mir von dem Buch mehr versprochen.
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