Obersatz, Untersatz, logischer Schluss - so einfach wird dem Jurastudenten üblicherweise der Mechanismus der Subsumtion erklärt. Das Kleingedruckte wird dabei jedoch häufig unterschlagen: Nämlich wie man überzeugend die "Entsprechung" (A. Kaufmann) von Tatbestand und Sachverhalt durch Argumente belegt.
Hier hilft das Buch von Haft weiter und dürfte bei vielen Lesern eine Notensteigerung in juristischen Klausuren bewirken. Ein Ziel, an dem die meisten so genannten Methodenlehren scheitern, da sie häufig mehr verschleiern als erklären.
Haft hat dagegen klare Vorschläge: Man solle bei der Subsumtion in zweifelhaften Fällen den Sachverhalt mit einem Fall, der annerkanntermaßen unter die Norm fällt und einem, der nicht darunter fällt, vergleichen. Dadurch wird es dem Adressaten der Argumentation erleichtert die behauptete Evidenz der Entsprechung von Tatbestand und Sachverhalt nachzuvollziehen und zu billigen. Haft zeigt also eine praktikable Methode auf mit der man den Abgrund zwischen Norm und Wirklichkeit überbrücken kann.
Meines Erachtens ist Hafts Methode deswegen so überzeugend, weil man sich dabei auf klare, unstrittige Fälle bezieht. Deren Bewertung wird vom Leser/Korrektor geteilt. Zeigt man nun Ähnlichkeiten zwischen den Sachverhalten auf, diskutiert man Tatsachen nicht Werturteile. Man vermeidet also die Schwierigkeit, den Adressaten von der Gültigkeit des eigenen Werturteils zu überzeugen. Ausgehend von den Beispielsfällen vollzieht der Leser die Wertung vielmehr automatisch mit. Natürlich beinhaltet die Auswahl der Vergleichsfälle und der entscheidenden Ähnlichkeitsmerkmale eine versteckte Wertung. Dem unbedarften Leser dürfte das jedoch nicht auffallen und dem intelligenten Leser gegenüber ermöglicht es eine fallnahe und nachvollziehbare Diskussion der mitgedachten Wertungen. Kurz: Der Leser wird wahrscheinlich überzeugt. Ein Vorgang, der mit dem Wort Rethorik treffend beschrieben ist.