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Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts [Gebundene Ausgabe]

Jean-Christophe Merle

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Kurzbeschreibung

1. Januar 2001
Johann Gottlieb Fichtes Grundlage des Naturrechts stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants Rechtslehre (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.

Hinweise und Aktionen

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Produktinformation


Produktbeschreibungen

Pressestimmen

"Die Bände der Reihe Klassiker auslegen dürften zu den standardmäßig verwendeten Hilfsmitteln in der Lehre gehören; sie beweisen nicht zuletzt, daß es in der Philosophie nicht wirklich ohne Klassiker geht [...]." Till Kinzel in: Informationsmittel, November 2011 (http://ifb.bsz-bw.de/bsz338879773rez-1.pdf)

Autorenkommentar

kooperativer Kommentar zu Fichtes Grundlage des Naturrechts
Johann Gottlieb Fichtes Grundlage des Naturrechts stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants Rechtslehre (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontroll-instanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.

Mit Beiträgen von: David Archard, Axel Honneth, Rolf-Peter Horstmann, Matthias Kaufmann, Wolfgang Kersting, Alessandro Lazzari, Ingeborg Maus, Jean-Christophe Merle, Frederick Neuhouser, Carla de Pascale, Claude Piché, Alain Renaut und Günter Zöller

Über den Herausgeber: Jean-Christophe Merle ist wiss. Assistent an der Eberhard Karls-Universität Tübingen



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