Kurzes Fazit: so bitte nicht!
Erst mal ist "mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten" im Falle Jeanne d`Arc eine gewagte Untertitelung (gehört zur Serie, ich weiß...): Bilder von ihr existieren nicht (die zahlreichen abgebildeten Statuen in dem Buch füllen nur Seiten, einen darüber hinausgehenden Zweck haben sie eindeutig nicht) und bei den Selbstzeugnissen herrscht angesichts von nur zwei oder drei Unterschriften auch ein gewisser Mangel.
Dann: die unkritische Übernahme von, ja von was eigentlich? Klatsch, Tratsch, Vermutungen? Ich zitiere, S. 12: "Karl VI. ... war mit Isabeau von Bayern, einer ausschweifenden und intriganten Frau, verheiratet." Ist das jetzt die alte Schillersche Fabel von der bösen Königin? Auf historische Wahrheit hinterfragt ist eine solche Aussage jedenfalls nicht. Und daß es einen völlig anderslautenden Forschungsstand gibt, hätte man schon deswegen erwähnen müssen, weil die Beurteilung dieser Königin für die Beurteilung des Hundertjährigen Krieges nicht ganz ohne Belang ist. Nun komme mir keiner mit dem Einwand, es sei ja nur ein dünnes Buch! Fehlender Umfang eines Buches befreit nicht von der Notwendigkeit zu korrekter Recherche.
Dann: Johannes Stimmen. Freundlicherweise teilt uns der Autor mit, daß es hierzu eine Vielzahl von Meinungen gibt. Ich darf die Frage stellen: welche denn? Und wer vertritt sie? Und warum? Und warum berichtet der Autor nur von seiner Sicht der Dinge? Fehlender Umfang eines Buches befreit nicht von der Notwendigkeit, einen Sachverhalt anders als tendenziös dazustellen.
Als nächstes: der Autor zitiert oder paraphrasiert (oder wie man die Tätigkeit auch nennen will) die Prozeßprotokolle des ersten Prozesses, die nach seiner eigenen Erkenntnis, S. 83, von Thomas de Courcelles redigiert wurden, "einem diplomatisch und rhetorisch raffinierten Mann und entschiedenem Feind Johannas" und macht diesen Text zur Grundlage seiner Darstellung. Eine wissenschaftlich weniger geeignete Methode der Wahrheitsfindung ist mir nicht bekannt.
Und warum verwendet der Autor nur diese (vergiftete) Quelle und nicht die Akten des zweiten (Rehabilitations-)Prozesses? Die Antwort gibt S. 112: "Mit dieser Farce gespielter Unparteilichkeit begann der Prozeß, der sich im weiteren Verlauf als ein von kirchlicher und staatlicher Seite inszeniertes Verfahren und als ein Dokument menschlicher Erbärmlichkeit erweisen sollte. Mit ihm verglichen mutet der Verdammungsprozeß trotz seinen unbestreitbaren Mängeln wie ein Vorgehen strenger Korrektheit nach den Regeln der Inquisition an, obwohl die meisten Richter es an dem geringsten Wohlwollen für die Angeklagte, auch wen manche es insgeheim empfunden haben wollen, aus politischem Opportunismus hatten fehlen lassen."
Mit anderen Worten: wir haben zwei Prozesse, die beide "geschoben" waren. Die Quellen zum Prozeß Nr. 1 erachtet der Autor als glaubwürdig, die zum Prozeß Nr. 2 nicht? Abgesehen davon, daß ein Prozeß wie der erste, dessen Urteil im Voraus feststand und der real zum Tode eines 22jährigen Mädchens führte, eine erheblich größere Scheußlichkeit ist als ein Prozeß, dessen Ergebnis vielleicht auch im Voraus feststeht, aber der immerhin niemanden mehr töten kann, ist eine auch nur einigermaßen brauchbare Darstellung allenfalls auf der Basis einer Synopse beider Quellen möglich.
Fehlender Umfang eines Buches befreit: von nichts!