Robert Zagolla behandelt in seinem sehr flüssig geschriebenen Buch "Im Namen der Wahrheit" die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Anwendung von Folter vom Mittelalter bis Heute. Einschränkend gilt dabei zu beachten, dass er sich lediglich mit der, entsprechend der heute gültigen Definition, "wahren" Folter beschäftigt. Also der Anwendung physischer Gewalt oder psychischer Foltermethoden durch Staatsdiener, um bestimmte Aussagen und Geständnisse zu erlangen. Diese Verwendung der Folter im Mittelalter bis zur Neuzeit, war aber auch durch die damaligen unzureichenden Ermittlungsmethoden und Rechtssysteme bedingt.
Es wird auch deutlich, dass die Darstellungen von oft ausgefallenen und blutrünstigen Folterwerkzeugen oft lediglich der Fantasie späterer Zeiten entsprangen. Um Menschen zu quälen und sie zu bestimmten Aussagen zu zwingen reichen oft einfache, in ihrer Anwendung nichtsdestotrotz brutale Mittel völlig aus. So benötigte man in der Regel nichts weiter als einige Stecken (Spitzruten-Folter) oder ein Seil (Aufzieh-Folter) zur Durchführung von Foltermaßnahmen.
In der aktuellen Debatte wird häufiger wieder eine Rückkehr zu Folter oder Folterandrohung in bestimmen Fällen angeregt und gutgeheißen. Gleichzeitig zeigt sich auch, dass in der Bevölkerung die Anwendung von Folter nicht mehr absolut abgelehnt wird, wie diese der Fall Daschner zeigt. Jedoch liefert dieses Buch dennoch stichhaltige Argumente gegen die Folter:
' Schon in Zeiten, in denen die Folter noch rechtlich abgesichert stattfand, kam es häufig zu Exzessen und Überschreitungen der rechtlichen Begrenzungen der Folter.
' Um Folter durchzuführen bräuchte man entsprechendes Personal. Die psychischen Belastungen durch die Schulung und Anwendung der Folter, vor allem auch bei Unschuldigen, sind enorm.
' Ausnahmen vom Heute gültigen Folterverbot unterminieren die Prinzipien des Rechtsstaates (Stichwort Guantanamo), zumal wenn im Grundgesetz die Würde des Menschen und seine Unversehrtheit garantiert werden.
' Auch bei einer medizinisch begleiteten Folter, bei der (dauerhafte) körperliche Schäden vermieden werden, können dennoch bleibende psychische Schäden entstehen.
' Da Folter nicht als Strafe eindeutig erwiesener Vergehen, sondern als Instrument der Ermittlung genutzt wird, ist es als sicher anzunehmen, dass auch Unschuldige (z.B. fälschlich Denunzierte) der Folter unterworfen würden.
' Die Aussagekraft und der Wahrheitsgehalt von durch Folter erhaltenen Geständnissen und Aussagen sind nicht verlässlich, da man durch Folter kann man nahezu jedes Geständnis erpressen kann.