Die Veröffentlichung dieses Schriftstücks ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass jedermann ein Buch schreiben kann auch wenn er es besser nicht tun sollte. Hier werden auf siebzig qualvollen Seiten die tapsigen und naiven Schritte eines völlig weltfremden Friseurmeisters (Zitat: "Auf der Rückseite des Vertrages waren einige Kästchen angekreuzt, welche ich gar nicht bemerkt hatte...") in die Selbstständigkeit beschrieben. Wenn man die Lektüre tapfer durchzieht, wundert man sich nachher nicht mehr über die hohe Insolvenzquote deutscher Unternehmer. Der Anspruch des Autors, potenziellen Existenzgründern hilfreiche Ratschläge mit auf den Weg zu geben, wir aufgrund seiner haarsträubenden Ahnungslosigkeit ad absurdum geführt. Immerhin beschleicht einen im Nachhinein das wohlige Gefühl, sich selber nie so dämlich anstellen zu können, was ein positiver Nebeneffekt dieses Dokuments ist.
Neben dem Autor scheint sich übrigens auch dessen Ortographie selbstständig gemacht zu haben (Zitat: "...damit kein Lehrlauf entsteht..."). Die gravierenden formalen Mängel sind eine Beleidigung für jeden halbwegs gebildeten Leser, und die Formulierungen lesen sich so umständlich, als wären sie zwischen Waschen, Schneiden und Fönen entstanden. Und da schon die nächste Dauerwelle wartete, war für eine ordentliche Korrekturlesung (wäre dringend nötig gewesen) wohl keine Zeit mehr.
Fazit: Nicht jede Ansammlung von Seiten, die über eine Titel- und eine Rückseite verfügt und mit einer ISBN versehen ist, sollte gleich den Anspruch eines Buches erheben. Schuster, bleib bei deinen Leisten, oder, um einen dem Nieveau dieses Schriftstücks angemessenen Vergleich zu wählen: Friseur, bleib bei deinen Haaren.