Das Autorenduo Eva Gabriel Jürgens und Daniel Kötz, beide Fachanwälte für Medienrecht mit jeweils eigener Kanzlei, legt mit der KÖGA-Liste ein Werk vor, das es in sich hat: Das knapp 130 Seiten dünne Buch bietet in aller Kürze die wichtigsten Informationen für angehende Models.
Der Inhalt umfasst eine praktische Einführung in gewerbliche und vertragliche Grundlagen des Modelns, inklusive Tipps bei Vertragsstörungen, erklärt einfach und verständlich die Voraussetzungen der Bildverwertung, bietet vier kommentierte Vertragsmuster, und schließt mit den wichtigsten Gesetztestexten zum Thema.
Nicht als Hauptteil erkennbar, aber der Grund für die Publikation - die KÖGA-Liste nimmt knapp 30 Seiten im Mittelteil des Buches ein. Mit vielen Praxisbeispielen, ausgehend von einer von den Autoren gesetzten Arbeitsgage, hangelt sich der Text durch verschiedene Formen der Nutzungsentgelte, je nach Medium, und nennt dabei immer die wertbestimmenden Faktoren - so könnte man anhand derer die Liste beliebig für konkrete eigene Situationen erweitern.
Ein Lob vorweg: Ich habe noch kein Buch gefunden, dass soviel wichtiges rechtliches Grundwissen auf so wenig Seiten verständlich darstellt. Das Format (DIN A 5) bietet sich dafür an, es in der Fototasche zu lassen und im Ernstfall hervorzuziehen. Einzig die mässige Verarbeitung würde mich davon abhalten - hier kann der Verlag durchaus noch zulegen.
Ich bin kein Model, ich bin Fotograf. Für mich ist es manchmal notwendig, die passenden Gesetze schnell vor Ort zur Hand zu haben. Wenn ich mit Models arbeite, kann ich anhand des Buches meine eigenen Verträge noch wasserdichter gestalten. Für meine Models habe ich eine Referenz, die ich ihnen in die Hand drücken kann, und die sie nicht überfordert.
Ein Kritikpunkt wurde nach Erscheinen des Buches in verschiedenen Internetforen laut: Wie kann man die Arbeitsgage eines Laienmodels ohne oder mit wenig Erfahrung so hoch ansetzen (400 Euronen). Hier wäre etwas mehr Gelassenheit angebracht: Ein Model, das einen solchen Preis von einem Amateurfotografen fordert, wird nicht mehr lange im Geschäft sein. Das Prinzip TFP (Time for pictures) mit evtl. Auslagenerstattung hat sich im Amateurbereich bereits etabliert; ich erwarte durch die KÖGA-Liste keinen Zusammenbruch. Wenn allerdings ein Laien-Model für Zwecke gebucht wird, die in der KÖGA-Liste aufgeführt sind, und der Fotograf nicht mehr in der Amateurliga spielt, sind diese Vergütungen durchaus angebracht.
Fazit: Empfehlung, nicht nur für Models, unbedingt auch für Fotografen.