Kurzbeschreibung
Trotz zunehmender Einschränkungen kann auf Holzschutzmittel nicht völlig verzichtet werden. Die Bauaufsicht fordert, daß Holz verwendet für tragende oder aussteifende Zwecke in baulichen Anlagen, gegen holzzerstörende Pilze oder Insekten dauerhaft zu schützen ist.
Das "Verzeichnis der Holzschutzmittel mit Prüfzeichen" nennt im Teil A alle Holzschutzmittel, denen vom Deutschen Institut für Bautechnik - DIBt - ein Prüfzeichen (künftig: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) mit einem zum Zeitpunkt der Herausgabe des Verzeichnisses geltenden Prüfbescheid zugeteilt ist.
In den neuen Landesbauordnungen ist das Prüfzeichen als Regelungsinstrument nicht mehr vorgesehen. An seine Stelle tritt bei den Holzschutzmitteln die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die bisher erteilten und geltenden Prüfzeichen werden aber in den Bundesländern mit neuer Bauordnung weiterhin akzeptiert. Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Holzschutzmittelwerden die gleichen technischen Aussagen enthalten wie die bisherigen Prüfbescheide zum Prüfzeichen.
Über den Autor
Zielgruppen: Architekten, Bauingenieure, Bauindustrie, Bauhandwerk, Fertighaushersteller, Bauaufsichtsbehörden, Chemische Industrie, Baustoffhandel, Gutachter, Berater, Planungsbüros, Fachbibliotheken
-- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.