Dieser Inhalt ist eine Zusammensetzung von Artikeln aus der frei verfügbaren Wikipedia-Enzyklopädie. Seiten: 70. Nicht dargestellt. Kapitel: Ehe, Kirchliche Trauung, Hochzeitsfeier, Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, Katzenmusik, Hochzeitstag, Ehe im Hinduismus, Ius primae noctis, Verlöbnis, Heiratsvermittlung, Kranzbinden, Bräuteln, Gstanzl, Brautraub, Ablösesumme, Brot und Salz, Mitgift, Brautkleid, Hochzeitstisch, Polterabend, Flitterwochen, Confarreatio, UBI TU GAIUS EGO GAIA, Hochzeitsdegen, Morgengabe, Brautschleier, Brautmesse, Hymenaios, Brautpreis, Hen Night, Trauzeuge, Hadler Hochzeitssuppe, Hochzeitstorte, Hochzeitsbitter, Hóng bāo, Ausfertigung, Mahlschatz, Maut, Fensterln, Bint ʿamm, Nodus Herculaneus, Hochzeitsstein, Letsch, Blumenkind, Brautwerbung, Chuppa, Sororat, Hahn holen, Brautpaar, Brautwalzer, Charivari, Hochzeitszeitung, Best Man, Brautdienst, Brautjungfer, Henna-Nacht, Stuhlfest, Doppelglück, Brautgabe, Besuchsehe, Brautbecher, Neolokalität, Heiratsregel, Shiromuku, Hochzeitswald, Brutlacht, Häckselstreuen. Auszug: Als Ehe (althochdeutsch: ewa, „Ewigkeit, Recht, Gesetz", rechtssprachlich-historisch Konnubium) wird eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen bezeichnet, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden. Viele, aber nicht alle Staaten und Religionen setzen voraus, dass die Ehegatten verschiedenen Geschlechts sein müssen. Die Bedeutung der Ehe und die sie betreffenden Rahmenbedingungen sind stark von gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig und haben sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der Begriff Ehe bedeutet heute in Deutschland im Allgemeinen die Zivilehe. Die rechtliche Auflösung der Ehe wird mit dem Begriff Scheidung bezeichnet. Als genealogisches Zeichen verwendet man ⚭ (Unicode U+26AD) oder oo. In den meisten Ländern ist eine rechtliche Voraussetzung für die Ehe die Versch...