Kurzbeschreibung
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie als Mann mit der neuen Situation umgehen und unnötige Fehler vermeiden.
Das Buch informiert Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, aber auch Ihre Grenzen im Rahmen eines Scheidungsstreits: > Finanzielle Folgen bei Kinder- und Ehegattenunterhalt: Damit muss gerechnet werden > Sorgerecht: Rechte und Pflichten als Vater. > Zugewinn, Immobilien und Rentenansprüche > Auf CD-ROM: Aktuelle Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Pflichtunterhalts, Musterbriefe, Urteile und Gesetze.
Der Ratgeber für alle Männer, die gut informiert im Scheidungsstreit bestehen möchten. Der erste Ratgeber Scheidung speziell für Männer informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten nach einer Trennung. Er zeigt, wie Sie mit der neuen Situation umgehen und unnötigen Fehler vermeiden. Mit Urteilen und Gesetzen auf CD-ROM.
Der Verlag über das Buch
Über den Autor
Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
n nur zur Finanzierung der Erstausbildung verpflichtet. In bestimmten Ausnahmefällen können sie jedoch auch dazu herangezogen werden, die Kosten einer Zweitausbildung zu tragen. Darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.
Auszug aus Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer, m. CD-ROM von Jochem Schausten. Copyright © 2004. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Trifft eine der eingangs aufgeführten Voraussetzungen nicht zu, hat der Volljährige gemäß § 1610 Abs. 2 BGB gegen seine Eltern einen Anspruch, dass diese ihm eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Hierbei haben die Eltern sowohl die Fähigkeiten als auch die Begabung des Kindes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Volljährige entscheidet über die Wahl seiner Ausbildung beziehungsweise seines Studiums in eigener Verantwortung. Solange die gewählte Ausbildung den Fähigkeiten und Begabungen des Volljährigen entspricht, sind die Eltern zur Finanzierung verpflichtet.
Wenn das Kind minderjährig ist, dann entscheiden die Eltern (solange sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls liegt die Entscheidung beim Alleinsorgeberechtigten), welche Ausbildung das Kind beginnt. Hierbei muss aber ebenfalls berücksichtigt werden, welche Fähigkeiten und Eignung das Kind hat.
Grundsätzlich sind die Eltern nur zur Finanzierung der Erstausbildung verpflichtet. In bestimmten Ausnahmefällen können sie jedoch auch dazu herangezogen werden, die Kosten einer Zweitausbildung zu tragen. Darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.