Kurzbeschreibung
Der TaschenGuide beantwortet all diese Fragen! - Er informiert aktuell und übersichtlich über alle Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II und deren Folgen für den Betroffenen, von Bedarfsgemeinschaft bis Vermögensanrechnung. - Eine ausführliche Ausfüllhilfe leitet den Leser durch das 16-seitige Antragsformular und zeigt, wo Fallen lauern und worauf besonders zu achten ist. - Mit Erläuterungen, was bei der Antragsstellung und gegenüber den Ämtern beachtet werden muss. - Zusätzlich zeigt er, welche rechtlichen Mittel und finanzielle Hilfen ihm bei einer Ablehnung zur Verfügung stehen.
Klappentext
> welche Neuregelungen gelten und wie Sie am besten damit umgehen,
> was Sie bei der Antragsstellung und gegenüber den Ämtern beachten müssen,
> welche rechtlichen Mittel und finanziellen Hilfen Ihnen bei einer Ablehnung zur Verfügung stehen. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
Über den Autor
Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
eiträge zur Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur normalen Sozialhilfe war Berechnungsgrundlage für die Höhe der Arbeitslosenhilfe das letzte Einkommen. Dies war eigentlich systemwidrig, da die Arbeitslosenhilfe ja wie gesagt nicht durch Versicherungsbeiträge finanziert wurde. Nunmehr wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem Gesetz zusammengeführt und das Bundessozialhilfegesetz wurde entsprechend geändert bzw. aufgehoben und in ein neues Gesetz, das SGB XII Sozialhilfe, übergeführt.Die Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nicht nur aus Zahlung von Geld und derÜbernahme von Unterkunfts- und Heizkosten, sondern aus einer Viel-zahl sonstiger Leistungen."
Auszug aus Hartz IV und Arbeitslosengeld II von Michael Baczko. Copyright © 2004. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Für Personen zwischen 18 und 65 Jahren (teilweise schon ab 15), die noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, durch das sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wurde ein einheitlich neues Gesetz geschaffen, das SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB steht für Sozialgesetzbuch). Ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger erhalten ab 1.1.2005 die gleichen Leistungen. Somit werden ab diesem Zeitpunkt alle erwerbsfähigen Arbeitslosen gleich behandelt. Wie das Gesetz dann tatsächlich umgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 2004) noch offen, die Rechtsprechung bleibt abzuwarten. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld, das durch die Versicherungsbeiträge finanziert wird, war Arbeitslosenhilfe schon immer eine Fürsorgeleistung, die wie die Sozialhilfe allein durch Steuern finanziert wurde. Auch das Arbeitslosengeld II wird durch Steuern finanziert und nicht durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur normalen Sozialhilfe war Berechnungsgrundlage für die Höhe der Arbeitslosenhilfe das letzte Einkommen. Dies war eigentlich systemwidrig, da die Arbeitslosenhilfe ja wie gesagt nicht durch Versicherungsbeiträge finanziert wurde. Nun mehr wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem Gesetz zusammengeführt und das Bundessozialhilfegesetz wurde entsprechend geändert bzw. aufgehoben und in ein neues Gesetz, das SGB XII - Sozialhilfe, übergeführt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nicht nur aus Zahlung von Geld und der Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten, sondern aus einer Vielzahl sonstiger Leistungen.
Begriffsklärung
Zum besseren Verständnis muss man zwei Begriffe unterscheiden:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II
Der Begriff "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ist der Oberbegriff für alle Leistungen des neuen SGB II. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
- zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und
- zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Unter dem Arbeitslosengeld II versteht man im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
2. einen auf maximal zwei Jahre befristeten Zuschlag im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld.
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
Mit Schaffung des SGB II wurde auch das Bundessozialhilfegesetz geändert. Während bis zum 31.12.2004 das Bundessozialhilfegesetz nicht unterschied, ob jemand noch erwerbsfähig ist (noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann), werden ab 1.1.2005 Ansprüche von erwerbsfähigen Bedürftigen einheitlich im SGB II geregelt, während im SGB XII - Sozialhilfegesetz Ansprüche von nicht erwerbsfähigen Bedürftigen geregelt werden.
Was bedeutet "Bedürftigkeit"?
Unter Bedürftigen versteht man allgemein solche Personen, die sich weder aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst unterhalten können noch von anderen Personen unterhalten werden, also diejenigen, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Wer aber genau bedürftig ist, ergibt sich erst aus den Vorschriften des SGB XII und des SGB II über Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie über den Grundbedarf, auf den jeder Anspruch hat. Kurz gesagt, jeder hat Anspruch auf einen bestimmten Bedarf (Regelleistung = Zahlbetrag) für sich und seine Angehörigen, dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ein eventueller Mehrbedarf. Ist dieser Bedarf aufgrund der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen gedeckt, besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ist dieser Bedarf nicht gedeckt, ist man bedürftig.