FSK steht für Freiwillige Selbst-Kontrolle der Filmwirtschaft. Unter anderem vergibt die FSK die Altersfreigaben für Kino- und Videofilme. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis schneidet die FSK keine Filme. Diese Maßnahme obliegt alleine dem Filmverleiher. Harry Potter erhielt im Kino die Altersfreigabe "ab 6 Jahren" erst, nachdem der Verleih den Film spürbar entschärft und im Verhältnis zur Originalversion mehrere Minuten herausgeschnitten hat. Unter anderem wird Harry in der ursprünglichen Version von der peitschenden Weide richtiggehend gewürgt und muss sich später von der riesigen Schlange wesentlich Heftigeres gefallen lassen als nur ein saloppes „Ich kriege dich". Die Motive für dieses Vorgehen liegen im Dunklen, denn angesichts der verschiedenen, außerordentlich spannenden und großartig-gruseligen Szenen - man denke nur an die Verfolgungsjagd durch Riesenspinnen im Wald oder an die Schnecken in Rons Mund - lag die Kinderquote im Kino erstaunlich niedrig. Kein Wunder, ist ja auch die Buchvorlage eher für größere Kinder gemacht. Die Entscheidung des Verleihs, auch bei der DVD ausschließlich eine Version "ab 6 Jahren" auf den Markt zu bringen, ist allerdings nicht nachvollziehbar, und wir alle wissen, was spätestens in sechs Monaten passieren wird. Dann nämlich wird die längere originale Kinofassung nachgeliefert, und der Verleih bittet großzügig erneut zur Kasse. Warten wir besser solange!