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Doch worum geht es? Es geht um den Stand der Richter, um dessen Leistungen und, vor allem, Fehlleistungen, die, so menschlich sie sein mögen, zu sehr in die Schicksale der von ihnen Betroffenen eingreift, als dass man sie ohne weiteres hinnehmen dürfte. Indes: "Gegenüber der staatlichen Gewalt, die so grundsätzlich in unsere Freiheits- und Persönlichkeitsrechte eingreift, gibt es wenige Möglichkeiten der Reklamation, keine Versicherung und kein angemessenes Schmerzesgeld." Gerade einmal 10,53 Euro Entschädigung erhalte man für jeden zu Unrecht in Haft verbrachten Tag. Für ein halbes Jahr Untersuchungshaft könne man von der so zusammenkommenden Summe gerade mal zwei Wochen Urlaub machen, rechnet der Autor vor. Und den dürfte man dringend brauchen! Denn von den Unannehmlichkeiten der Haft einmal ganz abgesehen: Ein Strafprozess ist eine ausgesprochen aufreibende Sache -- nicht zuletzt, weil man in dessen Verlauf das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn man es denn vorher hatte, offenbar gründlich ausgetrieben bekommt und auch als Unschuldiger mit dem Schlimmsten rechnen muss. Jedenfalls dann, wenn der umfängliche, stringent und glaubhaft vorgetragene Bericht Bossis tatsächlich zutrifft (woran zu zweifeln wir keinen Anlass sehen!).
In einem Kapitel, das genügend Stoff für ein eigenes Buch enthält, zeigt der Autor, weshalb nach 1945 das Unrecht der NS-Justiz großteils ungesühnt bleiben konnte. Dazu zeichnet er unter anderem beispielhafte Nachkriegskarrieren von NS-Juristen nach, die das Rechtssystem der jungen Bundesrepublik unterwandern und so selbst an der Reinwaschung brauner Richter mitwirken konnten.
Doch geißelt Bossi nicht nur das Unrecht, das ganz offenbar sehr viel häufiger gesprochen wird als uns allen lieb sein kann, er lässt sich in einem Fall dann doch auch zu milder Anerkennung für einen "weisen Richter" hinreißen, der "in einem kuriosen Fall Gnade vor Recht ergehen lässt". Und vor allem klagt er nicht über die Missstände der deutschen Strafjustiz, ohne zugleich mit einem Maßnahmenkatalog aufzuwarten, mit der er ihnen begegnen will. So fordert er nicht nur ein -- wohl zu spätes -- Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz, sondern auch -- ganz pragmatisch -- die Einführung eines exakten Wortprotokolls im Strafprozess, das für eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen nötig sei. Und er fordert, dass die Möglichkeiten eingeschränkt werden, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger wegen ihrer Äußerungen im Prozess zu führen
Alles in allem ein sehr erhellendes Buch aus der Feder eines altersweisen, aber immer noch streitbaren Juristen. Lesenswert! -- Andreas Vierecke
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Rolf Bossi wirft hier einen leider sehr einseitigen Blick auf die Justiz. Natürlich hat es und gibt es immer wieder Irrtümer in der Rechtsprechung. Lesen Sie weiter...
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