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Judith Butler plädiert für eine Entstaatlichung der Sprachpolitik
Von Uwe Justus Wenzel
Sprachpolitik ist ein heikles Thema. Wer Verunglimpfung nicht hinnehmen will, gerät leicht in den Ruch, einer Säuberung das Wort zu reden. In ihrem neuen Buch plädiert die feministische Theoretikerin Judith Butler für eine Gegenwehr, die sich nicht auf den Arm des Gesetzes stützt.
Die Furcht vor den sogenannten politisch Korrekten wird hierzulande nach wie vor gern kultiviert. Sie wächst sich dabei bisweilen zur bigotten Attitude eines moralinsauren Anti-Moralismus aus oder auch bloss zu der eines aggressiv-larmoyanten «Man wird ja wohl noch . . . dürfen!». Um der Sorge Nachdruck zu verleihen, wird, wo die Schrecknisse des eigenen Kontinents nicht ausreichen, hinüber gedeutet zum Ursprungsort des Übels: nach «Amerika». Doch ist das ein weites Land und unübersichtlich. Jenseits des Atlantiks hausen nicht nur, ach und weh, die Banausen der Freiheit, die Scharlatane der «political correctness» und, Gott sei Dank, ihre wohltemperierten Gegner, die freiheitsliebenden Verteidiger staatsbürgerlicher Klugheit.
Eine der Figuren, die solch schlichten Welt-Bildern nicht leicht entsprechen, ist Judith Butler. Zwar sind die Veröffentlichungen, mit denen die Professorin für Rhetorik in den neunziger Jahren zu einer der bekanntesten Intellektuellen der USA avanciert (und auch in Europa nicht unbemerkt geblieben) ist, im Resonanzraum der Lesben- und Schwulenbewegung entstanden; zwar sind sie wiewohl in durchaus akademischem Duktus als Beiträge zur feministischen Politik geschrieben. Dennoch wird sie kein sorgfältiger Leser in einen Topf mit identitätspolitischen Pamphleten werfen wollen, die die Atmosphäre in der Neuen Welt dadurch vergiften helfen, dass sie sich blind zeigen gegenüber der Problematik einer in abgeschottete Klein- und Kleinstgruppen zerfallenden Gesellschaft.
VERWIRRUNG STIFTEN
Auch einer unsorgfältigen Lektüre sollte dies eigentlich nicht unterlaufen können. Schliesslich richtet sich bereits das Buch, mit dem Judith Butler sich ihren Namen gemacht hat, expressis verbis gegen die Verwendung von «Identitätskategorien» in der Sphäre des Politischen (und nicht nur dort). «Gender Trouble», 1990 erschienen in deutscher Übersetzung: «Das Unbehagen der Geschlechter», 1991 , hätte «dekonstruieren» sollen; und zwar die Mechanismen einer verfehlten feministischen «Identitätspolitik», die Butler auch noch in jener Unterscheidung am Werke sah, die eben erst Gemeingut in den Debatten um Geschlechterdifferenz zu werden begann, der Unterscheidung des biologischen Geschlechts (sex) vom soziokulturell geprägten Geschlecht (gender). Um die gerade auch in feministischen Kreisen spukenden Hirngespinste einer «Ontologie der Geschlechtsidentität» zu vertreiben und die «grundlegende Unnatürlichkeit» jedes zweipoligen Geschlechter-Schemas zu enthüllen, empfahl sie eine parodistisch-subversive Politik: Eine radikale Vervielfältigung der «Geschlechter-Konfigurationen» möge die mit der Autorität des «Natürlichen» sich schmückenden «Erzählungen der Zwangsheterosexualität» ihrer zentralen Protagonisten, «Mann» und «Frau», berauben.
Gesagt ist nicht auch schon leicht getan. Immerhin hat die Vervielfältigung als in Aussicht genommene eine gewisse Verwirrung wenn nicht im ganzen Körper, so doch in einigen Köpfen gestiftet. Allerdings wohl nicht immer die, die Butler sich gewünscht haben mag. Ihre, in den Fussstapfen Foucaults vorgetragenen, Analysen der machtgestützten «Konstruktion» des Geschlechts scheinen manche dazu verleitet zu haben, alles innerhalb und ausserhalb der Welt für ganz und gar «diskursiv konstruiert» zu halten. Nicht auszuschliessen, dass auch solche, die sich in kulturellen Kleingruppen einkapseln, ihre «Identität» mit Berufung auf Butler gewissermassen selbst konstruieren, lies: herbeireden wollen. (Manche Kritiker halten solchen selbstschöpferischen Effort gar für «männlich».) Doch kann eine Autorin zumal eine, der jedes «Wir», auch das feministische, als «phantasmatisch» gilt nur bedingt für die Begriffsstutzigkeit ihrer Leserschaft haftbar gemacht werden.
Kommt hinzu, dass Butler in ihrer 1993 publizierten Studie «Bodies that Matter» (deutsch 1995 unter dem Titel «Körper von Gewicht») die Fussangeln erkannt hat, in die der allerorten im Schwange befindliche «Diskurs der Konstruktion» die treibt, die ihn führen. Sie möchte aus ihm ausscheren, weil der Begriff «Konstruktion», so wie sie ihn verstanden wissen wollte, «weder ein Subjekt noch dessen Handlung» meine, der Ausdruck aber genau dies immer wieder suggeriere. Die terminologische Abwendung vom (radikalen) «Konstruktivismus» bedeutet freilich nicht, Butler habe sich in der Sache des gender trouble dem «Essentialismus» angenähert, der Vorstellung, es gebe «dort draussen», ausserhalb der Sprache und ihrer historisch-sozialen Inszenierung, etwas etwas Bestimmtes und «Wesenhaftes» , das die Differenz von «Mann» und «Frau» verbürge.
In gewisser Weise radikalisiert das Buch von 1993 die Perspektive auf diese Frage sogar, indem es den von «Normen» regulierten «Prozess der Materialisierung» in den Blick zu rücken versucht, durch den «das biologische Geschlecht selbst» sowohl «hervorgebracht» als auch «destabilisiert» werde. Ob dieser theoretisch anspruchsvolle Versuch geglückt sei; ob die «neuen Missverständnisse», die er unvermeidlich hervorruft, wenigstens, wie seine Autorin hofft, «produktiv» gewesen sein werden das sei dahingestellt.
Auch Butlers neuestes Buch lässt sich unschwer einer der Meinungen kontrastieren, die dem besorgten Beobachter nordamerikanischer Unkorrektheit zu Gebote stehen. Sie lautet in etwa: Wer allzu aktiv «Minderheitenpolitik» betreibt, verlangt nach dem Arm des Gesetzes und ebnet einem illiberalen, repressiven Staatsinterventionismus den Weg. Butler widersetzt sich wiederum solcher «Logik». Sie tut das eine und lässt das andere. «Hass spricht. Zur Politik des Performativen» präsentiert sich geradezu als Traktat wider die fatale Fixierung auf Staatsmacht und Rechtssystem. Nebenbei könnte ihr Plädoyer für einen «gesellschaftlichen und kulturellen Sprachkampf», recht verstanden, auch die moralische Motorik entkrampfen. Worum geht es? Um «hate speech», Hassrede, um sprachlich geführte Angriffe, mündlich beigebrachte Verletzungen und Verunglimpfungen, die, juristisch taxiert, von der verbrieften Freiheit der Meinungsäusserung einem in den USA traditionell sehr weit gefassten subjektiven Recht womöglich nicht mehr «gedeckt» sind. Das «Anschauungsmaterial» für ihre Überlegungen bezieht Butler allerdings nicht allein aus den Akten mutmasslicher «Hate speech»-Fälle, die amerikanische Gerichte immer wieder beschäftigen. Zum Phänomenbezirk des Essays gehören auch Pornographie und das öffentliche Bekennen der sexuellen der homosexuellen Orientierung von Angehörigen der US-Armee. Eine wichtige Frage in der strittigen Auslegung des entsprechenden gesetzlichen Regelwerks ist die Frage nach dem «performativen Status» der Hassrede, des pornographischen Bildes und des «coming out»: Tut, wer etwas sagt, das, was er sagt, bereits? Ist der Akt des Sprechens, die sprachliche performance, selbst bereits eine Handlung; ist das bekanntgemachte «coming out» schon ein «acting out»? Oder sind Sprechen und Verhalten nicht so eng miteinander verknüpft, als dass beispielsweise rassistisch oder sexistisch getönte Äusserungen («Meinungsäusserungen») sogleich als «verbale» An- und Übergriffe gewertet werden müssten?
Die Gerichte und Behörden, das ist eklatant, messen mit zweierlei Mass: Wird ein Kreuz vor dem Haus einer schwarzen Familie in Brand gesetzt, so darf das als geschützte Meinungsbekundung gelten. Bekennt sich ein Soldat öffentlich zu seiner Homosexualität, so muss er damit rechnen, einer homosexuellen Handlung bezichtigt zu werden, die er mit diesem Bekennen ausgeführt habe. Der offenkundige Widerspruch erweist sich als das Grundmuster einer reaktionären Politik, die dort, wo Sexualität «repräsentiert» wird, Sprechen und Verhalten verschmilzt, dort aber, wo Rassismus sich artikuliert, eben diese Verschmelzung bestreitet. Solch reaktionärer Politik in die Hände zu arbeiten, wirft Butler jenen Feministinnen vor, die Partei gegen Pornographie ergreifen und dies tun, indem sie der Pornographie eine «performative Macht» zuschreiben, die das, was sie darstelle, auch wirklich werden lasse. Ohne die Gesetzgebung in puncto sexueller Belästigung und seine Ausweitung auf Pornographie und «hate speech», so ihre «schmerzliche» Vermutung, hätte das Militär homosexuelle Selbstdefinitionen wohl kaum «als rechtlich verfolgbare Anstössigkeit ins Visier genommen».
Butlers Kritik, die namentlich an Catharine MacKinnon («Nur Worte») adressiert ist, dreht sich nicht nicht lediglich um die Frage, welche politische Taktik oder Strategie im alltäglichen Kampf gegen Diskriminierung die erfolgversprechendere sei. Sie setzt «tiefer» an, zielt in analytischer Absicht auf die stillschweigenden Voraussetzungen und in Kauf genommenen Implikationen einer Gegenwehr, die «den Staat einschalten» und dessen «Kontrollmacht» in Anspruch nehmen will, dabei aber übersieht, dass er die neutrale Instanz nie war, die er seinem modernen Begriff nach hätte sein sollen.
POWER TROUBLE
Einer der noch fundamentaleren Einwände lautet: Wer «hate speech» als unmittelbar verletzende Tat begreife, modelliere bereits individuelles Sprechen nach Massgabe einer grenzenlos verfügenden «Souveränität», mithin nach dem Vorbild einer absoluten staatlichen oder auch theologischen Instanz, die tut und bewirkt, was sie und indem sie es «sagt». Dies Modell aber, so geht der (von Foucault inspirierte) Gedanke weiter, sei historisch obsolet. Macht sei «diffus» geworden, zirkuliere nicht mehr ausschliesslich wenn sie es denn je getan haben sollte in den geregelten Bahnen einer zentralen Organisation. Der Analytikerin enthüllt sich darum die Beschwörung der verbalen Durchschlagskraft von «hate speech» als Ausdruck des auf die Sprache verschobenen Wunsches, «zu einem einfacheren und beruhigenderen Bild von Macht zurückzukehren». Nach gender trouble nun also power trouble und die Phantasmen seiner «souveränen» Bewältigung.
Das alles heisst nicht, Butler sei der Meinung, «hate speech» könne niemandem etwas anhaben. Die Autorin ist vielmehr der Ansicht, «hate speech» offenbare eine «Verletzbarkeit durch die Sprache», die uns «vorgängig» anhafte: insofern wir als in der Sprache lebende Wesen von der «Anrede des Anderen» abhängen. Durch die Anrede würden Menschen allererst ins «Sein» gerufen. Das Angesprochenwerden eröffne die Möglichkeit subjektiver Handlungsmacht, verunmögliche im selben Atemzug jedoch eine radikale Autonomie. In diesem Sinne verletze jeder Akt der «Anrufung», da er die Möglichkeit einer «Autogenese» des angerufenen Subjekts durchstreiche nicht ohne sie zugleich als «Phantasie» souveräner Selbsterschaffung zu gebären.
BRÖTCHEN BACKEN
Sprach- und sozialphilosophische Themen und Thesen sind das, die Butler erfunden zu haben nicht vorgibt. Sie erhalten durch sie doch aber eine prägnante Gestalt mitunter leider auch im ursprünglichen, im englischen «pregnant» noch vernehmlichen Wortsinn. Und sie ebnen den Weg, um sprachtheoretisch zumindest aus der «Opferperspektive» auszubrechen, in die die Verfechter einer strikten Pönalisierung von «hate speech» die Betroffenen einzuschliessen drohen. (Butler meint übrigens nicht, es sei in jedem Fall untunlich, den Staatsanwalt zu bemühen.) Etwa so wie die angedeutete elementare Verschränkung von Verletzung und Subjektwerdung scheint Butler auch die Situation der in verunglimpfenden Worttaten Angegriffenen zu sehen: Gegenwehr, die nicht nach staatlich gestützter Zensur ruft, die aber auch keine individuelle Unverletzlichkeit halluziniert, sei möglich. Dies dann, wenn das «subversive» Potential erschlossen werde, das in der Sprache schlummere.
Was das bedeuten soll? Unter anderem dies: Alles Sprechen ist ein Zitieren und Wiederholen, aber alles Wiederholen ist ein, und sei es noch so geringfügiges, Verändern der Bedeutung des Wiederholten. Oder anders: Sprache ist ursprungs- und endlos. Sie gehört niemandem, sie kommt allen ihren «Benutzern» zuvor, auch denen, die Hass reden. Auch sie sind keine «souveränen Subjekte», die über die Sprache geböten. Darum lassen sich fighting words denen, die sie im Munde führen, gleichsam entwenden, im Munde umdrehen. «Resignifizierung» und gezielte «Fehlaneignung» lauten Butlers Stichwörter; «Begriffe umbesetzen» könnte man es auch nennen und sähe so, auf der Benutzeroberfläche, Altbekanntes: die anverwandelnde Aneignung verächtlich gemeinter Fremdzuschreibungen und Schimpfwörter. (Das Schlusskapitel von «Bodies that Matter» war schon der Umfunktionierung des Ausdrucks «queer» gewidmet.) Gesagt wäre hier bereits getan, das Widerwort der Widerstand.
Das Backen solch kleiner Brötchen als Wegzehrung im alltäglichen Kampf der Sprachkulturen ist das einzige «konkrete» Rezept, das sich dem Projekt Butlers entnehmen lässt. Dieses Projekt, sonst wäre es keines, ist in Umrissen gezeichnet, die ins Weite weisen. Sehr ins Weite sogar und ins Vage. Dabei hinwiederum erstaunt und beruhigt die spürbare Hoffnung, die sich auf angeblich verschlissene, verluderte Begriffe richtet: Von einer «Moderne ohne letzte Grundsätze» ist da die Rede, in der die Grundbegriffe des politischen Diskurses «Freiheit», «Gleichheit», «Subjekt», «Universalität» , obgleich sie «sämtlich korrumpiert» worden seien, neu angeeignet werden könnten; und zwar auch und insbesondere von denen, die durch diese Konzepte «traditionell ausgeschlossen» worden seien. Diese Vision einer demokratischen Kulturreform mutet nun ihrerseits nicht untraditionell an; ebensowenig (um dies noch anzufügen) wie Butlers «dekonstruktivistische» Theorieprosa, deren Sprödigkeit ihren Charme nicht erst durch die mässige, bisweilen holprige Übersetzung verloren haben dürfte. Aber man sollte von einem Buch, dessen Vorzüge unzweifelhaft in der anatomischen und pathologischen Analyse sprachlicher und mentaler Präparate zu suchen sind, wohl kein untechnisches Vokabular erwarten. -- Neue Zürcher Zeitung -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
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