Kurzbeschreibung
Am 01. 07. 2001 ist das SGB IX in Kraft getreten, das Bundesgleichstellungsgesetz am 01. 05. 2002. Beide Gesetzeswerke bilden eine neue rechtliche Grundlage für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. So wird im SGB IX u.a. - der Begriff der Behinderung neu definiert - der grundgesetzliche Gleichstellungsauftrag im Behindertenrecht aufgegriffen - die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umgestaltet - persönliche Budgets auf eine gesetzliche Grundlage gestellt - gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger geschaffen - die Qualitätssicherung auf alle Sozialversicherungssysteme ausgedehnt - ein Verbandsklagerecht eingeführt - die Mitwirkung der Beschäftigten in Werkstätten durch eine neue Mitwirkungsverordnung gestärkt. Im Bundesgleichstellungsgesetz wird u.a. geregelt - die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz für den Bereich der Bundesverwaltung - die Gleichstellung behinderter Frauen - die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache im Rechtsverkehr - die Gewährleistung der Barrierefreiheit, speziell im Verkehrsbereich und bei modernen Kommunikationssystemen - die Vertretungsbefugnisse für Verbände - die Beseitigung von Diskriminierungen in berufsregelnden Vorschriften. Der Grundriss erläutert in komprimierter Form die beiden neuen Gesetze zum Behindertenrecht. Die Darstellung orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis, die aktuelle Rechtsprechung ist ebenso aufgegriffen wie die erst kürzlich in Kraft getretenen Verordnungen zum Behindertengleichstellungsgesetz. Komplettiert wird die Erläuterung des neuen Behindertenrechts durch den Abdruck zahlreicher Muster und Vereinbarungen sowie einem Erfahrungsbericht über die Anwendung des SGB IX in der Praxis und die Erläuterung einzelner bereits erlassener Landesgleichstellungsgesetze. Für Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Wohlfahrts- und Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen, Studenten und Auszubildende, Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, der Integrationsämter, der Integrationsprojekte und der Integrationsfachdienste, Personalvermittler und Betroffene.
Über den Autor
Dr. jur. Michael Kossens, M.A., ist Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei; er war zuvor langjährig als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und ist Autor mehrerer Fachbücher (z.B. Basiskommentar zum Teilzeitbefristungsgesetz) sowie zahlreicher Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht.