Das Buch Staatsrecht II von Gerrit Manssen stellt eine sehr übersichtliche Zusammenfassung über die Grundrechte dar. Vergleichen kann ich es nur mit den in meiner Vorlesung empfohlenen Lehrbüchern von Sodan/Ziekow und Pieroth/Schlink. Beide Lehrbücher sind verglichen mit Manssen sehr viel umfangreicher, detaillierter, jedoch auch sehr viel schwerer zu lesen und teils zu verstehen. Wer lediglich eine Klausur in Staatsrecht bestehen will und danach nicht mehr viel mit diesem Fach zu tun hat oder einfach nur seine Kenntnisse auffrischen will, kann mit gutem Gewissen auf Manssen zurückgreifen. Reine Jurastudenten könnten sich mit Manssen gerade als vorlesungsbegleitende Lektüre eher unterfordert fühlen.
Thematisch gibt das Buch zunächst weiterführende Informationen, wie u.a. zur Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte, der Einteilung und Funktionen der Grundrechte, Prüfungsschemata, sowie zu der allgemeinen Grundrechtslehre. Die Freiheitsrechte werden danach sehr verständlich erläutert, zusammen mit allen relevanten Definitionen (z.B. Kunstbegriff, Versammlung, u.s.w.) und Verweisen auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Nahezu jeder Abschnitt wird durch einen Beispielfall mit Lösung unterstützt, wobei hier auch die jeweiligen Prüfungsschemata Anwendung finden. Dies gibt speziell zur Klausurvorbereitung einen zusätzlichen Übungseffekt.
Ich halte Manssen's Staatsrecht II für eine sehr gelungene und verständliche Zusammenfassung, welche auch dem Nicht-Jurastudenten eine Lernhilfe und zeitlich überschaubare Klausurvorbereitung ermöglicht.
Ein weiterer Tipp: Als reine Zusammenfassung und Klausurvorbereitung eignet sich auch das Buch Staatsrecht 2 von Jochen Zenthöfer. Jedoch ist anzumerken, dass dieses noch komprimierter als Manssen ist.