Wir feiern sechzig Jahre Grundgesetz, landauf, landab.
Die beste Verfassung, die wir je hatten, in guter Verfassung sind wir?
Seit 1997 geben Bürgerrechtsorganisationen einen Grundrechtereport heraus, so auch dieses Jahr.
Die Rückseite des Mondes ist nicht bei weitem nicht so glänzend. Es sind nicht nur die dauernden Beschädigungen der Privatsphäre. Das Recht hinkt den faktischen Einschränkungen hinterher.
Das Bedenkliche, mit welcher Selbstverständlichkeit Vorgaben des Verfassungsgerichts unterlaufen werden. Der Respekt vor essentiellen Beschränkungen staatlicher Macht ist eher symbolischer Natur.
Man nimmt die Sprüche des Verfassungsgerichts hin und schreibt bei einer neuer Gelegenheit das wieder in das Gesetz, was nun gerade nicht zulässig sein sollte.
Dieser mangelnde Verfassungsrespekt ist einer der erhebliches Mängel, auf die Autoren berechtigt zum Festakt hinweisen. Das Grundgesetz lebt nicht davon, in Feierstunden beschworen zu werden, und dann unter Hinweis auf mehr oder weniger legitime staatliche Interessen zerniert zu werden.
Längst sind auch scheinbare Bollwerke der Verfassung, wie die Menschenwürde bedroht. Nicht nur die Privatheit, auch die Menschenwürde wird durch Folter bei Vernehmungen massiv durchlöchert.
Was vor Jahrzehnten noch undenkbar war, zu Rücktritten ,zum Beispiel eines Innenministers führen musste, steht heute in als mögliche Maßnahme in einer Vielzahl von Bundes-und Landesgesetzes.
Dieser Band verssammelt seit Jahren, auch im Jahre 2009 hochkarätige Juristen, die nicht nur fern des Staates stehen, etwa als Bürgeranwalt oder als Professor, sondern mit einem Herrn Deiseroth einen veritablen Bundesrichter. Das wenigstens sind erfreuliche Entwicklungen.
Auch dass dieser Report heute vom ehemaligen Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts,Winfried Hassemer vorgestellt wurde.
Kritik am Umgang mit dem Grundgesetz wird hof-fähig.
Das ist ein Umstand, der in der Tat im sechzigsten Jahr des Bestehens gefeiert werden sollte.