Im Vergleich zur vorhergehenden 11. Auflage hat sich einiges getan. Das fängt schon äußerlich an: statt einem kartonierten Einband gibt's jetzt einen festen Leineneinband. Und obwohl fast 90 Seiten dazugekommen sind, sieht man das erst auf den zweiten Blick. Dafür ist man doch positiv überrascht, wenn man das Inhaltsverzeichnis überfliegt. Das relativ ausführliche Kapitel "Allgemeine Pathologie" ist auf dreißig Seiten angewachsen und gibt einen profunden Überblick. Für all diejenigen - zu denen ich mich auch zähle - welche die normale Histologie bereits erfolgreich aus ihrem Gedächtnis verdrängt haben, wird diese jeweils zu Beginn der Organkapitel in Wort und Bild wiederholt. Ist das nicht nett ?? Bei den pathologischen Befunden läßt nichts zu wünschen übrig. Die jeweiligen Bilder stehen immer direkt neben oder unter dem zugehörigen Text. Zudem steht teilweise in den Bildern direkt, was man beachten sollte. Und mit dem guten Sachregister läßt sich im Normalfall alles finden, obwohl sich da der eine oder andere Fehler in der Seitenangabe eingeschlichen hat. Die Angaben differieren meist um 1 bis 2 Seiten - das ist zwar lästig und verbesserungswürdig, tut aber sonst dem Buch keinen Abbruch. Hinzugekommen sind viele klinisch - pathologische Korrelationen, wo auch solch banale Erkrankungen wie Refluxösophagitis histologisch und klinisch beschrieben werden. Dem Kapitel "Zytopathologie" wurde mehr Raum gegeben, um beim "täglichen Brot" der Pathologen auch Abstriche etc. nicht zu vernachlässigen. Unter anderem wird dort die Indikation, Gewinnung, Differentialdiagnose, Treffsicherheit sowie die klinische Relevanz behandelt. Ein nicht zu unterschätzendes Kapitel - denn oft stellt sich doch die Frage: Wie sichere ich meine Diagnose und was kann ich meinem Patienten an invasiver Diagnostik zumuten? Im letzten Kapitel wird schließlich noch die Molekulare Pathologie abgehandelt, wobei sogar die ethischen Probleme, die der genetische Fingerabdruck aufwirft, nicht vernachlässigt werden. Aus dem letzten Kapitel habe ich auch gelernt, daß zum Schutz der individuellen Persönlichkeit sich das Recht auf "Nichtwissen" ableitet. Aber nach der Lektüre dieses Buches stellt sich eher das Gegenteil ein.