Vorweg sei vermerkt, dass ich diesen Kommentar nur aus studentischer Sicht rezensieren kann. Der Grundgesetzkommentar bietet einen ordentlichen Überblick über die wesentlichsten Aspekte, die ein Student über die einzelnen Grundrechte und die sonstigen wichtigen Normen des Grundgesetzes wissen sollte. Er beschäftigt sich in der Darstellung aber im Vergleich zu anderen Kommentaren kaum mit der Entwicklung und der argumentativen Herleitung der vertretenen Meinung, sondern erschöpft sich in deren bloßer Erwähnung. Gegenansichten und Mindermeinungen sind über Verweisungen in andere Werke zu finden. Demzufolge ist auch auf eine Darstellung gängiger Streitstände überwiegend verzichtet worden. Auch die Abteilung der Einzelentscheidungen ist im gleichen Stil gehalten, indem die Entscheidungen unter Fundstellenangabe stichpunktartig aufgelistet sind. Der Kommentar eignet sich daher zwar gut zum Wiederholen der wesentlichsten Gesichtspunkte und für einen groben Überblick, ist aber zur Einarbeitung in die Themen und die studentische Erarbeitung der Grundrechtsproblematiken meiner Meinung nach nicht besonders gut geeignet.