Deborah Weber-Wulff, Christina Class, Wolfgang Coy, Constanze Kurz und David Zellhöfer haben mit "Gewissensbisse" einen Vorschlag gemacht, wie insbesondere Ethik in Informatik & Gesellschaft-Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Informatikstudiums vermittelt werden könnte. Im Aufbau des Buches orientieren sich die Autorinnen und Autoren der "Gewissensbisse" an der in vielen englischsprachigen Publikationen üblichen didaktischen Methode der Fallbeispiele. Es werden Fälle vorgestellt, die aus Sicht der im Beispiel dargestellten Personen eine vermeintlich dilemmatische Struktur aufweisen. Die Autorinnen und Autoren sehen diese Vorgehensweise als geeignet an, Studierenden der Informatik ein Verständnis für ethische Probleme des informatischen Handelns zu vermitteln und ihnen Wissen und Fähigkeiten an die Hand zu geben, zukünftige Probleme in ihrem eigenen professionellen Handeln bewältigen zu können: "Mit diesem Buch wollen wir nicht nur Lehrkräften Material[i]en an die Hand geben, die dazu geeignet sind, Diskussionen über ethische Themen in der Informatik anzuregen." (Abschnitt "Fallbeispiele für den Unterricht").
Leider muss man dem Buch erhebliche inhaltliche und didaktische Schwächen bescheinigen, die es als ungeeignet für die Lehre ausweisen. So steht bspw. eine Seite vor dem gerade genannten Zitat die Begründung, warum das Buch keine einführenden Abschnitte zu Ethik und angewandter Ethik enthält. Die Autorinnen und Autoren kopieren damit wiederum eine Vorgehensweise, die auch in vielen englischsprachigen Lehrbüchern zur Computer- und/oder Informationsethik üblich ist: Fallbeispiele in großer Zahl, aber kaum oder gar keine theoretische Fundierung. Doch lässt sich schon fragen, warum hier solche losen Enden in Kauf genommen werden. Lehrkräfte der Informatik wären sicher für das Orientierungswissen dankbar gewesen, in welches Buch der Ethik oder angewandten Ethik es sich lohnt hineinzuschauen und welche man links liegen lassen könnte - schon allein angesichts der Fülle der verfügbaren und kaum überschaubaren Literatur eigentlich eine unverzichtbare Information.
Aus Sicht eines Ethikers weitaus problematischer ist aber, dass ein Buch, das mit "Ethische Probleme der Informatik" untertitelt ist, Ethik überhaupt nicht behandelt. Denn was die Autorinnen und Autoren beschreiben, sind Anfragen an das moralische Empfinden der beschriebenen Personen und der potenziellen Diskutantinnen und Diskutanten der Fallbeispiele. Die Autorinnen und Autoren sind sich in der Sprache der "Gewissensbisse" nämlich in keiner Weise bewusst, dass Moral und Ethik zwei zwar aufeinander bezogene, aber nichtsdestotrotz verschiedene Gegenstandsbereiche darstellen. Dies führt dann unweigerlich zu der im Buch allzu oft betonten Unlösbarkeit bzw. nicht eindeutigen Lösbarkeit der Fallbeispiele. Das ist jedoch kein Wunder. Der bloße Rekurs auf Moral hilft nicht angesichts der Pluralität der möglichen Moralen beginnend bspw. bei einer Herrenmoral eines Thrasymachos oder Nietzsche und, dort noch lange nicht endend, einer auf Pflichten aufbauenden Moral. Ohne Verständnis, an welchen Maßstäben sich moralisches Handeln orientieren muss, kann man moralische Konflikte nicht lösen. Mit Angabe eines solchen Maßstabs, bspw. eines utilitaristischen, sind jedoch viele Fälle gar nicht mehr dilemmatisch - zumindest nicht auf der von den Autorinnen und Autoren der "Gewissensbisse" angenommenen Ebene.
Aufgrund dieser fehlenden ethischen Fundierung des eigenen Räsonnierens muss eine Diskussion der Fallbeispiele daher im Appell an das moralische Empfinden der Diskutierenden enden. Man kann natürlich einem solchen völlig unreflektierten Non-Kognitivismus folgen, doch endet dieser - sofern man nicht biologistisch argumentieren möchte - notwendig im moralischen Relativismus. Da hilft dann auch nicht mehr der Rückgriff auf "unverhandelbare" Menschenrechte. Denn warum sollten diese unverhandelbar sein, wenn ansonsten alle anderen moralischen Ansprüche dem Wertepluralismus ausgesetzt sind, wie die Autorinnen und Autoren selbst schreiben?
Die fehlende Grundlegung der Fallbeispiele geht jedoch noch weiter: Zwar liefern die Autorinnen und Autoren zumindest einige Bemerkungen zum mehr als wichtigen Konzept der Verantwortung, doch bleibt dies im Wesentlichen auf der Phänomenebene und weitgehend ohne Rückgriff auf die in diesem Zusammenhang schon beinahe als erschöpfend zu bezeichnende Theoriebildung der letzten zwanzig Jahre. Dabei gibt es dafür eine fast schon klassisch zu nennende Definition, nach der Verantwortung als sechsstellige Relation aufzufassen ist (vgl. Hans Lenk: Zwischen Wissenschaft und Ethik. Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1992, S. 81f.). Ohne solche möglichst klaren Definitionen kann gar nicht sinnvoll über Verantwortung gesprochen werden, vor allem auch nicht über den Grad und die Reichweite von Verantwortung. Auch daher müssen Diskussionen über die Fallbeispiele im Ungefähren bleiben, letztlich an moralisches Sentiment appellieren, weil eine andere Fundierung der ethischen Begründung fehlt.
Schaut man nun die Fallbeispiele selbst ebenso wie die Vorschläge zur Diskussion genauer an, so stößt man sofort auf weitere inhaltliche Probleme. Zum einen, das geben die Autorinnen und Autoren auch gleich selbst zu, werden andere als ethische - nach dem bisher Gesagten kann eigentlich nur "moralisch" richtig sein - Fragen gar nicht angesprochen. Recht und Ökonomie tauchen allenfalls am Rande auf. Dabei sind zumindest einige Fallbeispiele allein schon durch Rekurs auf das Recht zu lösen. Auch sind die im zweiten Untertitel der "Gewissensbisse" genannten Themen schlicht nicht ohne Bezug auf Recht und Ökonomie zu behandeln. Wie will man Biometrie aus einer normativen Warte behandeln, wenn man die Interdependenz normativer Ansprüche aus unterschiedlichen Bereichen nicht einmal ansatzweise zur Debatte stellt? Wie sollen moralische, geschweige denn ethische, Überlegungen zum Datenschutz möglich sein, ohne die aktuelle Rechtslage wenigstens im Prinzip anzusprechen? Wie will man diese Rechtslage moralisch oder gar ethisch hinterfragen, wenn man sie nicht kennt? Wie will man über geistiges Eigentum sprechen, wenn man nicht die gesellschaftliche und ökonomische Funktion von Eigentumsrechten - insbesondere im Fall von Informationsgütern - vorher in Betracht zieht? Wie will man über geistiges Eigentum nachdenken, wenn man keinerlei Hinweise dazu gibt, wie Eigentum und seine Verteilung in der Gesellschaft in ethischen Theorien begründet wird?
Ein Grund, ein weiteres Lehrbuch zu Fragen der Ethik in der Informatik zu schreiben ist, dass die verfügbare Literatur die entsprechenden Themen aus einer meist US-amerikanischen Perspektive behandelt. Da die Rechtslage bspw. im Bereich des Datenschutzes oder des Arbeitsrechts jenseits des großen Teichs nicht vergleichbar mit der bundesdeutschen Situation ist, sind solche Lehrbücher aber nur bedingt in Deutschland einsetzbar. Da die Autorinnen und Autoren der "Gewissensbisse" jedoch alle Bezüge auf die spezifische bundesdeutsche Situation (mit all ihren europäischen Bezügen) komplett ausklammern, verlieren die "Gewissenbisse" ihren Nutzen. Wollte man sie als Lehrmaterial im Unterricht einsetzen, müsste dafür ein erheblicher zusätzlicher Aufwand betrieben werden, um bspw. die Fallbeispiele theoretisch zu unterfüttern und die Interdependenzen zu Recht und Ökonomie ebenso wie zu Regulierungstheorien und anderen sozialwissenschaftlichen Ansätzen herzustellen. Leider hilft das Buch aber in keiner Weise dabei, diese Bezüge herzustellen. Daher kann von seiner Nutzung in der Lehre nur abgeraten werden: Weder liefert es Unterstützung für die Lehrenden noch für die Lernenden.