Erbfälle und Schenkungen so zu gestalten, dass die Wünsche der Betroffenen ohne unverträgliche zivil- und steuerliche Nebenwirkungen umgesetzt werden, ist Aufgabe und Erfüllung des erb- und vermögensrechtlich tätigen Praktikers. Mit einem ganzen Füllhorn solcher Gestaltungsmöglichkeiten überhäuft Landsittel die Leser seines nunmehr in 3. Auflage erschienen Handbuchs, in dem die Voraussetzungen und Realisierung dieser gestalterischen Aufgabe nach bürgerlichem, Gesellschafts- und Steuerrecht beschrieben werden. Sein Vorwort-Apercu, wonach Praktiker keine Bücher schreiben sollten, allenfalls zur Hilfestellung für jüngere Kollegen, widerlegt Landsittel mit seinem Praktiker-Handbuch, das auch für den erfahrenen Praktiker die Lektüre lohnt, selbst. Der Landsittel ist so flüssig und verständlich geschrieben, dass man ihn am liebsten in einem Zug lesen würde, was in Anbetracht seines Umfangs (816 Seiten) schwer möglich ist. Er vereint die Vorzüge eines Lehrbuchs und Praktikerhandbuchs mit großem didaktischem Geschick und zeichnet sich durch vorbildliche Sprachklarheit aus. Hier bewahrheitet sich wieder einmal, dass (nur) derjenige, der eine Materie wirklich durchdrungen und verstanden hat, diese bei entsprechender aktiver Sprachkompetenz auch in einfacher und verständlicher Sprache darstellen kann. Einfach und richtig zu schreiben, ist seit eh und je schwieriger als nur inhaltlich richtig, dafür aber kompliziert zu schreiben.
Das Handbuch zeichnet die Vermögensnachfolgeplanung im zeitlichen Praxisablauf detailliert nach, nämlich von der Bestandsaufnahme der persönlichen, familiären und finanziellen Verhältnisse des Mandanten, über die Erfassung von dessen Zielvorstellungen, dem Aufzeigen der in Frage kommenden Gestaltungsalternativen, vorbereitenden Maßnahmen durch Umstrukturierung des Vermögens bis zur eigentlichen Umsetzung der Vermögensnachfolge durch eine Kombination von lebzeitigen Übertragungen und der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen. Wichtigste Zielvorgaben sind für Landsittel dabei die Sicherung des Erblasserwillens, Absicherung der Angehörigen, Minimierung des Pflichtteilsrisikos, Vermeidung von Erbstreitigkeiten und dauerhaften Erbengemeinschaften sowie die Absicherung des Übergebers und seines Ehepartners. Im erbschaftsteuerlichen Bereich lädt Landsittel mit seinen Gestaltungen unter anderem dazu ein, die persönlichen Freibeträge, die niedrigeren Grundstückswerte, die Bewertungsvorteile für Betriebsvermögen und die Möglichkeit der steuerfreien Schenkung des Familienwohnheims zu nutzen. Im Einkommensteuerrecht reicht der Bogen von der Ausnutzung der Steuerfreibeträge für Kinder über die Vermeidung von Ausgleichszahlungen innerhalb der Erbengemeinschaft bis zur Vermeidung der ungewollten Beendigung von Betriebsaufspaltungen bzw. Entnahmen aus dem Sonderbetriebsvermögen. Der Leser erhält eine profunde Einführung in die für die Praxis wichtigsten erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen (Erbfolge und Pflichtteilsrecht auch im Bereich des Betriebsvermögens und der Lebensversicherungen, Bewertung nach dem BewG, insbesondere auch bei Mitunternehmerschaften, GmbH & Co. KG, Kapitalgesesellschaften, Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze, Wertpapiere, Vermögen im Ausland etc.).
Das Buch weist von der ersten bis zur letzten Seite die Handschrift des erfahrenen Praktikers auf, wobei die steuerrechtlichen Grundlagen und das Schaffen einer nachfolgegerechten Vemögensstruktur im Kapitel C. Gestaltung von Vermögensübergängen für mich das Herzstück des Handbuchs darstellen (S. 210 bis 558). Das Aufzeigen der steuerlichen und haftungsrechtlichen Gefahren in Verbindung mit den aufgezeigten Lösungsvorschlägen, liest sich bei Landsittel so spannend wie ein Erbrechtskrimi, in dem der kluge Rechtsberater als ein Hercule Poirot der Vermögensnachfolge die kniffligsten Fälle löst. Alle praxisrelevanten lebzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten für den Erb- und Erlebensfall werden verständlich und kritisch aufgezeigt: die steuerlichen Möglichkeiten der Güterstandswahl, alle Steuerbefreiungen wie u.a. Hausrat, Kulturgüter, Dreißigster, Familienwohnheim, Schuldbefreiung, Pflegeentgelt, Vermögensrückfall an die Eltern, Unterhalts-, Ausbildungs- und Gelegenheitszuwendungen, Pflichtteilsverzicht, Erbfallschulden, ehebedingte Zuwendungen, Güterstandsschaukel, Auflagenschenkungen, gemischte Schenkung, Ausstattung, persönlicher und Versorgungsfreibetrag, Steuerklassen und Steuersätze, Berücksichtigung früherer Erwerbe, Vor- und Nacherbschaft, Einkommensteuerfallen bei gemischten Schenkungen, Nießbrauchslösungen, wiederkehrenden Leistungen, Versorgungsverträge, das Stuttgarter Modell, Grunderwerbsfragen, Vergleich des Vorbehaltsnießbrauchs mit der Rentenlösung, die vielfältigen Möglichkeiten der Umstrukturierung des Betriebsvermögens. Ausführlich behandelt werden auch die einkommensteuerlichen Auswirkungen bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Im Kapitel zu den steuerlichen und zivilrechtlichen Auswirkungen der richtigen Rechtsformwahl werden alle Personen- und Kapitalgesellschaften individuell dargestellt. Es fehlt an nichts. Im Rahmen dieser Buchbesprechung kann der Inhalt des Landsittels nicht vollständig aufgezeigt werden.
Eine der großen Stärken des Handbuchs ist, dass Landsittel die dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten immer in zivil- wie steuerlicher Hinsicht wertet, vergleicht und klare, persönliche Empfehlungen ausspricht, was bei dem nicht ständig mit der Materie Beschäftigten Unsicherheiten vermeidet. Allerdings macht Landsittel auch immer wieder klar, dass es keine Patentrezepte gibt, sondern für jede Vermögensnachfolge der passende Maßanzug geschneidert werden muss. Der Autor macht dem Leser klar, dass nur eine Kombination von lebzeitigen Maßnahmen mit Verfügungen von Todes wegen einen optimale Vermögensübergang ermöglicht und stellt demgemäß im Abschlussteil alle gängigen Testamentsgestaltungen für den Privat- und Betriebsbereich vor. Hier reicht das Spektrum vom Unternehmer- bis zum Behindertentestament.
Gegenüber der Vorauflage ist das Handbuch um 116 Seiten gewachsen. Die wesentlichen Änderungen der 3. Auflage liegen im Bereich des Ertragsteuerrechts. So wurden die S. 314 bis 429 (Einkommensteuer bei der Vermögensnachfolge z.B. im Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen sowie Rechtsformwahl und Ertragssteuern) völlig neu gefasst. Gleiches gilt für die Kapitel zum Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung. Völlig neu bearbeitet wurden auch die Ausführungen zu den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge mit Absicherungsmöglichkeiten des Übergebers, bei Lebensversicherungsverträgen und das Kapitel zu Stiftung und Trust (S. 520 bis 558). Im ganzen Buch wurden die Ausführungen zum Erbschaftsteuerrecht wie auch zum materiellen Erbrecht aktualisiert. Wie breit die wissenschaftliche Grundlage des Werks ist, belegen 2221 Fußnoten mit allen wichtigen Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen
Der Anhang bietet Musterformulare aus der Praxis Landsittels (u.a. Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft, Unternehmertestament, Vorsorgevollmacht, Erbscheinsantrag etc.), wobei die zugrunde liegenden Ausgangsfälle zum Teil sehr ausführlich dargestellt und rechtlich eingängig erläutert werden.
Wer den Landsittel durchgearbeitet und den umfangreichen Inhalt verinnerlich hat, darf sich auf dem weiten und haftungsträchtigen Gebiet der Vermögensnachfolge gewappnet sehen. Das Buch ist ein Spiegelbild der täglichen Praxis des auf die Vermögensnachfolge spezialisierten Juristen bzw. des Fachanwalts für Erbrecht. Der Landsittel ist ein echtes Praktiker-Handbuch! Es ist das derzeit aktuellste der nicht zu zahlreichen guten Werke auf dem Büchermarkt, bei denen es um die Vermögensnachfolge mit Schwerpunkt Unternehmensnachfolge geht.