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»Der Generalstaatsanwalt braucht durchaus kein Jurist zu sein«: Die Transformation des Rechtswesens in Mecklenburg-Vorpommern, 1945-1952
 
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»Der Generalstaatsanwalt braucht durchaus kein Jurist zu sein«: Die Transformation des Rechtswesens in Mecklenburg-Vorpommern, 1945-1952 [Taschenbuch]

Rolf Bartusel


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Von Hitler direkt zu Stalin? Mit Blick auf die spätere DDR scheint es, als habe sich in Ostdeutschland 1945 der Übergang von einem Unrechtsstaat zum anderen unmittelbar vollzogen. Dabei wird übersehen, dass nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs zunächst alle Besatzungsmächte die Absicht erkennen ließen, den deutschen Rechtsstaat wieder aufzubauen. Mochte ein solches Vorgehen auf sowjetischer Seite auch mehr aus taktischem Kalkül heraus erfolgen, im Resultat unterschieden sich Ost und West zunächst nur wenig voneinander: Während sich alle Siegermächte die strafrechtliche Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen vorbehielten, wurden seit Herbst 1945 in der SBZ ebenso wie im Westen die bis 1933 gültigen Justizstrukturen reorganisiert. Anders als von den kommunistischen Remigranten um Walter Ulbricht gewollt, wies die Realpolitik der sowjetischen Militäradministration (SMAD) anfangs in eine scheinbar »bürgerliche« Richtung. Einzelne Neuentwicklungen wie das Volksrichter-Programm fügten sich zunächst weitgehend harmonisch in den entstehenden Rechtsstaatsrahmen ein.

Die Monographie untersucht am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns, welche Auswirkungen die politischen Freiräume nach 1945 im Rechtsbereich zeitigten und wie die KPD/SED-Machthaber den häufig ungewollten Entwicklungen entgegenzuwirken versuchten. Dabei drohten auch eindeutige Frontlinien zu verschwimmen. Selbst führende Kommunisten im Justizdienst wirkten angesichts der zu bewältigenden Aufgaben mitunter unsicher, ob sie der Parteidisziplin oder ihrem Professionsdenken folgen sollten.

Möglichkeiten und Grenzen kommunistischer Durchherrschung lassen sich am Beispiel der Justiz gleich aus zwei Perspektiven beleuchten: Als Relikt eines »bürgerlichen« Staatsverständnisses war der neue alte Rechtsstaat von Anfang an Ziel kommunistischer Penetration. Gleichzeitig wurde die Justiz gezwungen, eine zunehmend aktive Rolle bei der »Verschärfung des Klassenkampfes« (z.B. Wirtschaftsstrafgesetze, »Waldheimer Prozesse«) zu übernehmen.


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